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So erhalten Sie die Stromkosten für Ihren E-Firmenwagen zurück

Laden Sie Ihr elektrisch betriebenes Firmenauto bei sich zuhause auf, entstehen Ihnen Stromkosten, die eigentlich Ihrem Arbeitgeber zuzurechnen sind. Hier lesen Sie, welche Möglichkeiten es für die Rückerstattung bzw. Verrechnung der Energiekosten gibt.

Grob zusammengefasst gibt es drei Möglichkeiten für eine Abgeltung der Aufwände:

Verrechnung der “echten” Ladekosten an den Arbeitgeber

Gleich vorweg: Wenn Sie die tatsächlichen Stromkosten mit dem Arbeitgeber abrechnen wollen, die Ihnen beim Laden des Dienstautos entstanden sind, können Sie z. B. zur KEBA Dienstwagen-Wallbox greifen, die exakt für diesen Zweck konzipiert wurde. Die Wallbox erfüllt alle rechtlichen und technischen Anforderungen, die beim Abrechnen von Stromkosten beim Laden von E-Dienstautos anfallen.

Hier der Hintergrund zu dieser Variante: Wenn Sie sich von Ihrem Arbeitgeber die tatsächlichen Stromkosten rückerstatten lassen möchten, müssen Sie Aufzeichnungen zu den Ladevorgängen führen und regelmäßig Einzelnachweise über den für das Laden verbrauchten Strom erbringen. Dies funktioniert am besten mit einem separaten Zähler oder mit einer Wallbox, die mit einem integrierten MID-geeichten Zähler ausgestattet ist.

Wichtig ist, dass Sie unkompliziert zwischen privat genutztem Strom und Strom für das Laden des Firmenautos unterscheiden können. Dies ist vor allem dann relevant, wenn Sie an ein und derselben Wallbox sowohl Ihren Firmenwagen als auch Ihr privates Fahrzeug laden. Technisch wird dies meistens über RFID-Karten umgesetzt, sodass eine RFID-Karte Ihrem Firmenauto und die andere Ihrem Privatauto zugeordnet ist. So können die Ladevorgänge für jedes Fahrzeug sauber voneinander getrennt bzw. auseinandergehalten werden.

In diesem Fall benötigen Sie eine Wallbox mit RFID und integriertem Zähler. Was wichtig ist: Die Aufzeichnungen über den konsumierten Ladestrom müssen sich über einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum erstrecken, normalerweise über eine Dauer von drei Monaten. Und: der in die Wallbox integrierte Stromzähler muss MID-konform sein. Anhand der Belege kann Ihnen Ihr Arbeitgeber dann die nachgewiesenen Kosten als steuerfreien Auslagenersatz erstatten.

Gegenrechnung mit dem geldwerten Vorteil durch den Firmenwagen

Falls Ihnen die Kosten für das Laden Ihres Dienstwagens nicht von Ihrem Dienstgeber rückerstattet oder pauschal abgegolten werden, können Sie den entstandenen Aufwand vom geldwerten Vorteil abziehen, den Sie durch die Zurverfügungstellung des Firmenwages erhalten. Die Kosten die Ihnen beim privaten Aufladen Ihres E-Firmenautos entstehen, mindern also den geldwerten Firmenwagen-Vorteil. Maßgeblich sind auch hier die tatsächlich angefallenen Stromkosten. Sie benötigen also auch in diesem Fall eine Möglichkeit den Strom, der zum Laden des Firmenfahrzeugs verbraucht wurde, nachzuweisen. Seitens der Ladeinfrastruktur kann dies mit einem separaten Zähler oder mit einer Ladestation mit integriertem MID-geeichten Zähler bewerkstelligt werden. Falls sich Ihr privates E-Auto und Ihr Firmenwagen eine Wallbox teilen, bietet sich auch hier wieder eine Wallbox mit Zähler und RFID an, mit der die Ladevorgänge bzw. die Strommengen für beide Fahrzeuge separat erfasst werden können.

Abgeltung der Ladekosten per Pauschale

Ist Ihnen die Abrechnung der tatsächlichen Stromkosten zu kompliziert, umständlich oder kostspielig, können Sie auch für eine Abgeltung über eine monatliche Pauschale optieren. Die Höhe der Pauschale hängt davon ab, ob Sie Ihr dienstliches E-Auto ausschließlich zuhause laden, oder ob Ihnen Ihr Arbeitgeber zusätzliche Lademöglichkeiten zur Verfügung stellt (z. B. am Unternehmensstandort oder eine Strom-Tankkarte für öffentliche Ladesäulen). Die Höhe der Pauschale unterscheidet sich außerdem je nach Antriebsart: Für vollelektrische Fahrzeuge wird eine höhere Pauschale ausgezahlt als für Plug-in-Hybride. Abhängig von diesen Faktoren, bewegt sich die Höhe der monatlichen Pauschale zwischen 15 und 70 Euro. Hier lesen Sie alle Details zur Höhe der Pauschale und wie die pauschalierte Abrechnung genau funktioniert.

Noch Unklarheiten? Fragen Sie!

Wenn Sie noch weitere Fragen zur Abrechnung privat getragener Stromkosten beim Laden von Firmenfahrzeugen haben, hinterlassen Sie einen Kommentar. Sie erhalten von uns innerhalb kurzer Zeit eine individuelle und persönliche Rückmeldung.

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Fragen zu “Firmenwagen zuhause aufladen – Alle Möglichkeiten der Rückerstattung privat getragener Stromkosten

  1. Pingback: Firmenwagen zuhause laden – So funktioniert die Abrechnung per Pauschale | www.e-mobileo.de

  2. Vogel, Matthias sagt:

    Hallo,
    vielen Dank für die umfangreichen Informationen.
    Bezüglich der Gegenrechnung mit dem geldwerten Vorteil durch den Firmenwagen, werden die entstandenen Ladekosten dann von mir jährlich in der Steuererklärung angesetzt um den geldwerten Vorteil zu reduzieren? Habe ich das richtig verstanden?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • e-mobileo sagt:

      Ja, das ist korrekt. Wenn der Arbeitgeber die Ladekosten nicht erstattet, sondern diese von Ihnen selbst getragen werden, mindern die Ladekosten den geldwerten Vorteil, den Sie durch den Firmenwagen erhalten.

  3. Benjamin Zeller sagt:

    Wenn ich mein Fahrzeug nur über Schuko 230V lade, genügt es dann, einen geeichten Zähler mit Steckverbindung zu nutzen? Oder muss es zwangsläufig ein Fest verbauter Zähler sein. Ich habe 2 Wohnsitze und möchte den Zähler im Fahrzeug belassen.

  4. Alexander Ast sagt:

    Hallo, ich bin selbständig und möchte mein E-Auto zuhause laden.
    Ich erhalte den KfW 441 Zuschuss, und möchte natürlich auch die Ladekosten komplett steuerlich geltend machen.

    Worauf muss ich achten, bzw. was muss die Wallbox können?

  5. Jens H. sagt:

    Wie kann die Erstattung bei dynamischen Stromtarifen funktionieren? Da ändert sich der Preis ja stündlich. Die Pauschale von 70€ ist bei den aktuellen Preisen ja viel zu gering.

  6. Thomas Saal sagt:

    Hallo “e-mobileo”,
    wir sind eine Firma, die bundesweit tätig ist. Unsere Mitarbeitenden sollen künftig vermehrt vollelektrische Dienstwagen fahren. Dabei kommt auch das Thema “Haustrom-Rückerstattung” auf den Tisch: Welche Technik MUSS die Ladesäule beinhalten? Was ist mit “Die Wallbox erfüllt alle rechtlichen und technischen Anforderungen, die beim Abrechnen von Stromkosten beim Laden von E-Dienstautos anfallen” gemeint?
    Insbesondere, wenn neben dem Dienstwagen auch private Fahrzeuge an der Box geladen werden können? Ich danke für eine rechtlich belastbare Aussage.

    • e-mobileo sagt:

      Die KEBA Dienstwagen-Wallbox ist mit einem Mess- & eichrechtskonformen Energiezähler ausgestattet, der eine korrekte Abrechnung der Ladekosten gewährleistet. Das ist eines der zentralen Merkmale einer Ladestation, mit der Ladestrom mit dem Arbeitgeber rechtskonform abgerechnet werden kann. Außerdem verfügt die KEBA Wallbox über die Möglichkeit automatisierter Reports über die Ladesitzungen – diese lassen sich direkt per E-Mail an den Arbeitgeber schicken. Zusätzlich ist die Dienstwagen-Wallbox mit einem RFID-Kartenleser ausgestattet, so können Mitarbeiter den Ladestrom für das Firmenfahrzeug und Privatfahrzeug getrennt erfassen. Alle weiteren Features, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer relevant sind, finden Sie in der Produktbeschreibung: https://www.e-mobileo.de/tags/keba-kecontact-p30-dienstwagen-wallbox/

  7. Bernd H. sagt:

    Wenn ein Mitarbeiter eine Wallbox mit MID Zähler hat. Wie wird mit der Firma abgerechnet und ist dies umsatzsteuerrelevant?

  8. Kötter sagt:

    Guten Tag –
    ich habe ein E-Kfz mit einer Ladekarte. Wenn ich an öffentlichen Ladesäulen lade, identifziere ich mich mit der Karte und die Abrechnung erfolgt automatisch. Ideal wäre, wenn ich das ebenso zu Hause machen könnte. Gibt es Anbieter, die diesen Abrechnungsservice für eine (bestehende!) Wallbox anbieten?
    Danke für die Hilfe!
    HWK

  9. DIRK sagt:

    Wie sieht die Abrechnungsmöglichkeit bei Dynamischen Stromverträgen aus? Wird da der monatliche Durchschnittspreis zu Grunde gelegt?

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