Stromkosten für den Firmenwagen pauschal abrechnen
Wenn Sie Ihren elektrisch betriebenen Firmenwagen auch privat nutzen und zuhause aufladen, entstehen Stromkosten, die Sie (zum Teil) rückerstattet bekommen können. Um in den Genuss der Rückerstattung zu kommen, müssten Sie normalerweise Aufzeichnungen führen und in regelmäßigen Abständen (z. B. alle drei Monate) Einzelnachweise über die entstandenen Kosten erbringen. Bei dieser Variante erhalten Sie die tatsächlichen privat getragenen Stromkosten zurück. Dazu ist in der Regel eine Wallbox mit MID-zertifiziertem Zähler oder eine Wallbox mit separatem, vorgeschaltetem Zähler notwendig. Wer ganz auf Nummer sicher gehen und die Abrechnung vereinfachen möchte, greift am besten zur Dienstwagen-Wallbox von KEBA, die speziell für die Abrechnung von Firmenfahrzeugen konzipiert wurde.
Zur weiteren Vereinfachung kann alternativ über eine monatliche Pauschale abgerechnet werden. Die Monatspauschale ist ein steuer- und beitragsfreier Auslagenersatz, mit dem sämtliche Kosten für das Laden Ihres E-Firmenfahrzeugs abgegolten sind.
Wie hoch ist die Pauschale?
Die Höhe der Pauschale hängt davon ab, ob Ihnen Ihr Dienstgeber eine zusätzliche ortsfeste Möglichkeit zur Verfügung stellt, Ihr E-Dienstauto kostenlos oder vergünstigt zu laden, oder ob Ihr Firmenauto ausschließlich bei Ihnen zuhause auf Ihre eigenen Kosten geladen wird. Als zusätzliche Lademöglichkeit zählt z. B. das Laden beim Unternehmensstandort oder eine von Ihrem Dienstgeber zur Verfügung gestellte E-Tankkarte, mit der Sie bei Dritten (z. B. bei öffentlichen Ladesäulen) laden können. Je nach Situation, kommen folgende Pauschalen zur Anwendung:
Höhe der Pauschale, wenn Ihr Arbeitgeber eine zusätzliche Lademöglichkeit anbietet:
- Für vollelektrische Fahrzeuge: 30 Euro / Monat
- Für Plug-in-Hybride: 15 Euro / Monat
Höhe der Pauschale, wenn Ihr Arbeitgeber keine zusätzliche Lademöglichkeit anbietet:
- Für vollelektrische Fahrzeuge: 70 Euro / Monat
- Für Plug-in-Hybride: 35 Euro / Monat
Wie funktioniert die Pauschale?
Die von Ihnen getragenen Stromkosten für das Laden des E-Dienstwagens werden Ihnen vom Arbeitgeber als steuer- und sozialversicherungsfreier Auslagenersatz in Form eines fixen Betrags (Pauschale) erstattet.
Bis wann gilt die Pauschale?
Die Möglichkeit, für das Aufladen des E-Dienstwagens zuhause (z. B. in der Garage oder im Carport) eine pauschale steuerfreie Vergütung zu erhalten, ist vorläufig bis 31. Dezember 2030 möglich (Anwendungszeitraum).
Wann ist die Pauschale sinnvoll?
Eine Abrechnung per Pauschale ist vor allem dann sinnvoll, wenn man keinen geeichten Zähler installieren möchte bzw. die Anschaffung und Installation eines geeichten Zählers zu teuer kommt. Mit der pauschalierten Abrechnung erspart man sich außerdem den administrativen Aufwand, der anfällt, wenn man sich für die Abrechnung der nachgewiesenen tatsächlichen Stromkosten entscheidet (z. B. die Erstellung der Belege bzw. Einzelnachweise).
Was ist die Zusätzlichkeitsvoraussetzung?
Um die Pauschale erhalten zu können, muss die Zusätzlichkeitsvoraussetzung erfüllt sein. Das bedeutet, dass die Pauschale zusätzlich zum ohnehin vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitslohn ausbezahlt wird. Anders gesagt: Die Pauschale darf nicht fixer Bestandteil des Lohns sein.
Was ist die gesetzliche Grundlage für die pauschale Abrechnung?
Steuerrechtliche Details zur Pauschale können Sie im folgenden Schreiben des Finanzministeriums (PDF) nachlesen.
Wie kann ich die tatsächlichen Kosten abrechnen?
Wenn die tatsächlichen Stromkosten den Pauschalbetrag übersteigen, können Sie auch auf die Pauschale verzichten und Ihrem Arbeitgeber stattdessen die “echten” Stromkosten in Rechnung stellen. In diesem Fall benötigen Sie eine Ladestation mit geeichtem MID-Zähler. Wenn ein privates E-Auto und ein Dienstwagen an einer einzigen Wallbox geladen werden soll, empfiehlt sich eine Ladestation mit RFID und Zähler. Folgende Modelle sind bereits mit einem integrierten MID-geeichten Zählern ausgestattet und “out-of-the-box” in der Lage, den Stromverbrauch zu messen:
Mit Ladekabel Typ 2
Mit Ladekabel Typ 2
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Offene Fragen? Fragen Sie!
Wenn Sie noch weitere Fragen zur pauschalen Abgeltung beim privaten Laden von Firmenfahrzeugen haben, hinterlassen Sie einen Kommentar. Sie erhalten von uns innerhalb kurzer Zeit eine individuelle und persönliche Rückmeldung.
Wie sieht das denn aus, wenn der Arbeitgeber zwar Lademöglichkeiten anbietet, ich aber Beschäftigter ohne erste Arbeitsstelle bin?
Danke für die Ausführungen.
Wie wird Ladestrom abgerechnet, der aus einer privaten Photovoltaik-Anlage erzeugt wird?
Die Erzeugungskosten liegen unter dem Stromkreis des Energieversorgers, aber sicherlich über der Einspeisevergütung und lassen sich nur sehr schwer berechnen. Gibt es Wallboxen die aufzeichnen wieviel kWh aus der PV Anlage kommen und wieviel aus dem Stromnetz?
Vielen Dank vorab
Liebes e-mobileo.de Team,
es geht um die Abrechnung der Stromkosten die bei Aufladung der Batterie zuhause entstehen. Habt Ihr ein entsprechendes Formular für die Abrechnung zur Verfügung, welches ich als Vorlage benutzen könnte?
Herzlichen Dank bereis jetzt und freundliche Grüße,
Ernst-Anton von Krosigk
Hallo, ich fahre seit 6 Jahren einen E-Kangoo der nur Einphasig laden kann und das mache ich an einer extra dafür installierten Schukosteckdose in meiner Garage zu Hause. Ich bin selbständeiger Handwerker und habe leider nicht die Möglichkeit einen geeichten Stromzähler zu installieren, eine Wallbox macht bei diesem Fahrzeug keinen Sinn. Wie kann ich vor dem Finanzamt trotzdem die Ladekosten geltend machen? Die 70,00€ Pauschale wäre gut. Gibt es dafür Formulare und kann ich auch die Kosten von 2023 (ich erstelle gerade diese die Abrechnung) geltend machen? Danke im Voraus .