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Alle Infos zur Frist für die Beantragung der THG-Prämie

Bis dato war das Bundesumweltministerium (BMUV) bei der Einreichungsfrist relativ großzügig. Es war sogar möglich, die THG-Prämie für das vergangene Jahr zu beantragen, wenn man dies nicht rechtzeitig geschafft hat. Dies hat sich nun mit neuen THG-Regelungen ab 2023 geändert. Die Prämie kann nur mehr im selben Jahr beantragt werden, für die die THG-Quote eingereicht wird. Aber auch hier muss man schnell sein, da die neue Frist bereits Mitte November des aktuellen Jahrs ist. Hier lesen Sie alles über die aktuelle Frist und bis wann Sie Ihre THG-Prämie einreichen können.

Aktueller Stichtag für die THG-Quote: 15.11.2023

Bis vor Kurzem noch konnte man die THG-Prämie für das vergangene Jahr auch noch im Folgejahr bis 28.02. einreichen. Diese Regelung ist nun Geschichte, da die Frist vom Bundesumweltministerium vorgezogen wurde. Der aktuelle Stichtag für die Beantragung der THG-Prämie ist der 15.11. des Beantragungsjahres.

Was das für E-Autofahrer bedeutet

Die vorgezogene Frist bedeutet, dass Sie als E-Autobesitzer bei der Beantragung schneller sein müssen, als in den Jahren zuvor. Wer von der THG-Prämie profitieren möchte, muss seine Quote bis spätestens 15. November beim THG-Anbieter seiner Wahl einreichen. Wird der Stichtag übersehen, gibt es keine Möglichkeit mehr vom THG-Bonus des aktuellen Jahrs zu profitieren.

Wo kann die THG-Prämie beantragt werden?

Die THG-Prämie muss über einen THG-Anbieter beantragt werden. Hier finden Sie den aktuellen THG-Anbietervergleich mit den höchsten Prämien und schnellsten Auszahlungen.

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