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Alle neuen Regelungen zur THG-Quote auf einen Blick

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat beschlossen, die Frist für die Beantragung der THG-Quote vom 28. Februar des Folgejahres auf den 15. November des aktuellen Jahres vorzuverlegen. Die Folge: Der Einreichungszeitraum ist somit wesentlich kürzer als bisher. Hier lesen Sie, was das für Sie als E-Autofahrer bedeutet und was Sie zukünftig bei der Einreichung Ihrer THG-Quote beachten sollten.

Neue Einreichungsfrist: 15.11. des Beantragungsjahres

Dies ist wohl eine der wichtigsten Punkte, die zukünftig beachtet werden sollen. Wer sich seine THG-Prämie sichern möchte, sollte mit der Einreichung nicht allzu lange warten. Wer länger als bis zum 15.11. des Beantragungsjahrs wartet, erhält keine Prämie. Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Autohaus, falls das Fahrzeug schon bestellt, aber noch nicht geliefert wurde und versuchen Sie eine möglichst schnelle Zulassung zu erreichen.

Einschränkungen bei Fahrzeugklassen: Keine Prämie für N2 und N3

Das Bundesumweltministerium hat auch eine Einschränkung bei den antragsberechtigten Fahrzeugklassen bekanntgegeben. Zukünftig werden nur mehr THG-Quoten für Fahrzeugklassen bewilligt, für die ein Schätzwert festgelegt ist. Das bedeutet, dass für elektrische Nutzfahrzeuge und e-LKW der Klassen N2 und N3 keine THG-Quote mehr eingereicht werden kann.

Veröffentlichungspflicht: Adressen von Wallboxen werden veröffentlicht

Eine THG-Prämie kann auch für (private) Wallboxen beantragt werden, die als öffentlich zugänglich deklariert wurden. Bisher war es allerdings nicht notwendig, die Privatadresse im Laderegister anzugeben bzw. zu veröffentlichen. Hier gibt es nun eine Änderung: in Zukunft werden bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle Wallbox-Adressen transparent angezeigt.

THG-Prämie rechtzeitig beantragen

Wichtig ist, dass Sie die verkürzte Frist nicht versäumen und Ihre Prämie rechtzeitig beantragen. Sie wollen wissen, wo Sie die höchste Prämie erhalten oder bei welchem Anbieter die Auszahlung am Schnellsten geht? Hier finden Sie den aktuellen THG-Anbietervergleich.

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