Neue Förderung 2026: Laden in Mehrparteienhäusern
Mit dem Programm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ startet die Bundesregierung 2026 eine zentrale Förderinitiative für den Ausbau privater Ladepunkte. Erstmals werden auch bidirektionale Ladelösungen gefördert. Ziel ist es, insbesondere Mietern und Bewohnern von Mehrfamilienhäusern einen besseren Zugang zu Ladestationen und Wallboxen zu ermöglichen und bestehende Nachteile gegenüber Einfamilienhäusern auszugleichen.
Gleich vorweg: Für das Programm stehen rund 500 Millionen Euro zur Verfügung. Damit zählt es zu den größten Fördermaßnahmen im Bereich Elektromobilität im privaten Wohnumfeld. Auch im Bestand eröffnet das Programm neue Möglichkeiten, bestehende Gebäude schrittweise "ladefähig" zu machen.
Was genau gefördert wird
Die Förderung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und geht über die reine Wallbox hinaus. Finanziell gefördert werden unter anderem:
- Installation von Wallboxen und Ladepunkten
- Vorverkabelung von Stellplätzen
- Ausbau und Verstärkung von Netzanschlüssen
- Elektrische Infrastruktur im Gebäude
- Intelligente Steuerungssysteme (z. B. Lastmanagement)
Auch Wallbox-Vorbereitungen werden gefördert
Besonders wichtig: Es werden auch vorbereitende Maßnahmen gefördert, etwa die sogenannte "Elektrifizierung" von Stellplätzen. Dadurch können später einfacher zusätzliche Ladepunkte installiert werden. Eine reine Vorverkabelung (ohne Ladestation) wird mit bis zu 1.300 Euro gefördert.
Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt pro Stellplatz bzw. Ladepunkt und ist folgendermaßen gestaffelt:
- Bis zu 1.300 € für vorbereitete Stellplätze ohne Wallbox
- Bis zu 1.500 € pro Ladepunkt mit Wallbox
- Bis zu 2.000 € bei fortschrittlichen Lösungen (z. B. bidirektionale Wallbox)
Hier nochmals die Maßnahmen und Förderhöhen auf einen Blick:
| Maßnahme | Förderbetrag |
|---|---|
| Ladepunkt inkl. Vorverkabelung | max. 1.500 € |
| Ladepunkt mit bidirektionalem Laden inkl. Vorverkabelung | max. 2.000 € |
| Nur Vorverkabelung (ohne Ladepunkt) | max. 1.300 € |
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich gezielt an Akteure im Mehrparteienumfeld:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Private Vermieter
- Wohnungsbaugesellschaften
- Kleine und mittlere Unternehmen im Wohnbereich
Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur-Projekte für ganze Wohnanlagen.

Wo kann die Förderung beantragt werden?
Die Förderung wird zentral über ein digitales Förderportal abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt online über die Plattform laden-im-mehrparteienhaus.de. Dort können Sie den Förderantrag direkt einreichen, einen QuickCheck zur Förderfähigkeit durchführen sowie alle relevanten Unterlagen und Informationen abrufen. Der Start der Antragstellung ist für den 15. April 2026 vorgesehen.
Die fachliche Betreuung des Förderprogramms übernimmt die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur im Auftrag des Bundes. Sie stellt auch zusätzliche Informationen, Leitfäden und Unterstützung für Antragsteller bereit.
Ab wann kann die Förderung beantragt werden?
Die Förderung kann ab dem 15. April 2026 beantragt werden. Ab diesem Zeitpunkt steht das digitale Förderportal zur Verfügung, über das Interessierte ihre Anträge einreichen können. Wer die Förderung nutzen möchte, kann ab Mitte April 2026 aktiv werden und seinen Antrag einreichen.
Bis wann kann die Förderung beantragt werden?
Für die Antragstellung gelten feste Fristen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter und kleine sowie mittlere Unternehmen endet die Frist am 10. November 2026. Für größere Wohnungsunternehmen ist die Antragstellung bereits bis zum 15. Oktober 2026 möglich.
Welche Wallboxen / Ladestationen werden gefördert?
Gefördert werden Ladestationen bis maximal 22 kW. Welche konkreten Modelle förderfähig sind, ist in der offiziellen Herstellerliste festgelegt. Die Liste ist nicht abschließend und wird regelmäßig aktualisiert. Wenn Ihr Wunschmodell noch nicht gelistet ist, wenden Sie sich direkt an den Hersteller – dieser kann die Aufnahme in die Liste beantragen, sofern das Gerät die technischen Mindestanforderungen erfüllt.
Wichtig: Das Modell muss spätestens beim Einreichen der Rechnungen (Verwendungsnachweis) auf der Herstellerliste stehen.
Können auch Parkhäuser/Tiefgarage die Förderung in Anspruch nehmen?
Ja – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Parkgarage oder Tiefgarage muss eindeutig einem Mehrparteienhaus (Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten) zugeordnet sein und ausschließlich von dessen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden. Auch Stellplätze, die sich nicht direkt am Gebäude befinden, können förderfähig sein, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Es besteht eine physische oder technische Verbindung zum Mehrparteienhaus, oder es besteht eine funktionale Verbindung – die Stellplätze werden ausschließlich von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses genutzt.
Reine Parkhäuser ohne Bezug zu einem Wohngebäude sind nicht förderfähig.
Können auch Privatpersonen die Förderung in Anspruch nehmen?
Ja. Im zweiten Förderaufruf sind sowohl natürliche als auch juristische Personen antragsberechtigt – vorausgesetzt, sie sind Wohnungseigentümer, Eigentümer eines Mehrparteienhauses oder von zugehörigen Stellplätzen.
Privatpersonen müssen dabei keinen KMU-Nachweis erbringen. Für Unternehmen gilt hingegen, dass sie der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechen müssen – maßgeblich sind hier unter anderem die Zahl der Beschäftigten sowie Umsatz oder Bilanzsumme.
Warum gibt es drei Förderaufrufe und welcher ist der richtige für mich?
Die drei Förderaufrufe richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und Projektgrößen:
- Aufruf 1 – für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Aufruf 2 – für KMU und Privateigentümer
- Aufruf 3 – für Unternehmen mit größerem Wohnungsbestand
Die Aufrufe 1 und 2 nutzen ein vereinfachtes De-minimis-Verfahren: Kleinere Vorhaben können jederzeit bis zum Antragsschluss eingereicht und nach direkter Prüfung bewilligt werden – ohne Wettbewerb mit Großprojekten.
Aufruf 3 ist ein wettbewerbliches Verfahren. Hier entscheiden vor allem die Fördermitteleffizienz und die Anzahl der elektrifizierten Stellplätze darüber, welche Projekte eine Förderung erhalten.
Welcher Aufruf passt zu Ihnen?
| Ich bin … | Passender Aufruf |
|---|---|
| Mitglied oder Verwaltung einer WEG | Aufruf 1 |
| Privateigentümer oder KMU | Aufruf 2 |
| Unternehmen mit großem Wohnungsbestand | Aufruf 3 |
Wichtige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Ziel ist es, wirtschaftliche und skalierbare Lösungen zu fördern, die langfristig tragfähig sind. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem:
- Mindestanzahl an elektrifizierten Stellplätzen laut Förderrichtlinie
- Teilweise verpflichtende Vorverkabelung eines Anteils der Stellplätze
- Einhaltung technischer Standards (z. B. Lastmanagement, Netzverträglichkeit)
- Integration in bestehende Gebäudestrukturen
Welche Kosten / Ausgaben können gefördert werden?
Gefördert werden Ausgaben für den Bau, die Installation oder die Erweiterung von Ladeinfrastruktur — konkret: die Ladeinfrastruktur selbst samt technischer Ausrüstung, der Netzanschluss inklusive Baukostenzuschuss, Stromkabel und Transformatoren sowie notwendige Bau- und Installationsmaßnahmen. Nicht förderfähig sind Planungs-, Genehmigungs- und Betriebskosten sowie Leasing- oder Mietkosten. Die genauen förderfähigen Ausgaben können je nach Förderaufruf variieren.
Förderfähige Kosten:
- Ladeinfrastruktur und technische Ausrüstung
- Netzanschluss inkl. Baukostenzuschuss
- Stromkabel, Transformatoren und elektrische Komponenten
- Bau- und Installationsmaßnahmen
Nicht förderfähig:
- Planung
- Genehmigung
- Betrieb
- Leasing- und Mietkosten
Was ist unter Vorverkabelung zu verstehen?
Vorverkabelung umfasst alle vorbereitenden Maßnahmen, die nötig sind, damit später Ladepunkte errichtet werden können — also Kabel, Kabelwege, Datenübertragung und bei Bedarf Stromzähler. Die technischen Mindeststandards dafür sind in § 4 GEIG geregelt.
Was genau ist mit "Mehrparteienhaus" gemeint?
Ein Mehrparteienhaus ist ein überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Gebäude mit mindestens drei abgeschlossenen Wohneinheiten, die jeweils ganzjährig von einem privaten Haushalt bewohnt werden können.
Weitere wichtige Punkte zur Förderung
Umsetzungszeitraum
Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel maximal 36 Monate; Abweichungen können im jeweiligen Förderaufruf geregelt werden.
Zweckbindungsfrist
Die geförderte Ladeinfrastruktur darf weder während des Umsetzungszeitraums noch innerhalb der anschließenden Zweckbindungsfrist verkauft, stillgelegt oder abgebaut werden. Die genaue Dauer der Zweckbindungsfrist wird im jeweiligen Förderaufruf bekanntgegeben.
Mitwirkungspflichten
Zuwendungsempfänger müssen Daten für Erfolgskontrollen bereitstellen, an der Öffentlichkeitsarbeit des BMV mitwirken, über die gesamte Zweckbindungsfrist berichten, beihilferechtliche Unterlagen zehn Jahre aufbewahren sowie das BMV-Förderlogo bei allen Veröffentlichungen verwenden. Beihilfen über 100.000 Euro werden in der EU-Transparenzdatenbank veröffentlicht.
Subventionserhebliche Tatsachen
Die Angaben im Antragsverfahren können subventionsrechtlich relevant sein. Antragsteller werden über die Strafbarkeit von Subventionsbetrug (§ 264 StGB) informiert und müssen dies schriftlich bestätigen.
Bedeutung für die Elektromobilität
Die Förderung ist ein zentraler Bestandteil des "Masterplan Ladeinfrastruktur 2030″. Sie adressiert einen der größten Engpässe der Elektromobilität: das Laden zuhause im urbanen Raum. Was die Maßnahme bringt:
- Deutlich besserer Zugang zur Ladeinfrastruktur für Mieter
- Beschleunigung des Markthochlaufs von Elektroautos
- Reduzierung von Investitionshemmnissen
- Förderung gemeinschaftlicher und skalierbarer Lösungen
Die neue Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern ist ein wichtiger Schritt hin zu einer flächendeckenden Elektromobilität in Deutschland. Durch den Fokus auf ganzheitliche Lösungen – von der Verkabelung bis zur Wallbox bzw. Ladestation – werden strukturelle Hürden gezielt abgebaut. Insbesondere für Eigentümergemeinschaften und Vermieter entsteht damit erstmals ein klarer wirtschaftlicher Anreiz, Ladeinfrastruktur im größeren Maßstab umzusetzen.
Wie groß ist das Potential für die Förderung?
Mit 3,5 Millionen Mehrparteienhäusern, 23,5 Millionen Wohnungen und rund 8,9 Millionen privaten Stellplätzen ist das Potenzial enorm. Die Umsetzung ist jedoch herausfordernd: Investoren sind oft nicht die späteren Nutzer, was die Investitionsbereitschaft hemmt, und in Bestandsgebäuden erschweren veraltete Elektrik sowie begrenzte Netzanschlussleistung die Installation zusätzlich.
E-Auto als mobilen Speicher nutzen
Bei dem aktuellen Förder-Call können auch bidirektionale Wallboxen zum V2G-/V2H-Laden gefördert werden. Dies ist besonders interessant, wenn Sie über ein E-Auto verfügen, das bidirektional laden kann.
Auswahl an Wallboxen / Ladestationen
Hier finden Sie unsere Auswahl aktueller Ladelösungen für Private und Gewerbe:
Weitere Informationen zur Förderung
Weitere Detailinformationen finden Sie im "Leitfaden zur Umsetzung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern". Der sogenannte „WEGweiser“ richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und unterstützt sie gezielt dabei, sich auf das Förderprogramm vorzubereiten.

