KfW 442 – Ist ein Plug-in-Hybrid förderberechtigt?

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Sie möchten von der KfW Förderung 442 – Solarstrom für Elektroautos Gebrauch machen und sich eine Wallbox, PV-Anlage und deinen Stromspeicher fördern lassen? Sie sind sich unsicher, ob die Förderung auch in Frage kommt, wenn Sie einen Plug-in-Hybrid fahren? Hier finden Sie die Antwort, ob auch PHEV die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Achtung

Die Fördermittel sind bereits ausgeschöpft – es wird aber demnächst eine neue Förder-Runde mit weiteren 200 Millionen € geben. Hier können Sie sich automatisch benachrichtigen lassen, sobald wieder Anträge eingereicht werden können:

Zum KfW-Alert

Förderberechtigt mit PHEV?

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss ein E-Auto auf den Antragssteller oder ein bei ihm im Haushalt lebende Person zugelassen sein. Beim E-Auto muss es sich um ein rein elektrisch bzw. vollelektrisch angetriebenes Fahrzeug handeln (BEV = Battery Electric Vehicle). Im Merkblatt zum Zuschuss 442 heißt es konkret: “Förderfähig sind ausschließlich rein batteriebetriebene Elektroautos im Sinne des § 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) der Klassen M1 und N1”. Ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug erfüllt somit die Fördervoraussetzungen nicht.

Weitere Informationen zur Förderung

Hier finden Sie alle Details zur KfW Förderung 442.

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