THG-Quote – Was sich 2023 beim Antrag ändert

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Um die Bearbeitung der THG-Anträge ab 2023 zu beschleunigen, hat das Umweltbundesamt (UBA) einige neue Vorgaben veröffentlicht. Primär geht es darum, wie die THG-Anbieter die Anträge an das UBA weiterzuleiten haben, aber indirekt sind auch Antragsteller betroffen bzw. können diese den Vermittlern dabei behilflich sein, den Prozess zu beschleunigen und die Wartezeiten bis zur Auszahlung der THG-Prämie zu verkürzen. Hier der Original-Auszug mit allen Neuerungen für 2023 aus der offiziellen Mitteilung des Umweltbundesamts:

Zur effizienten und schnellen Bearbeitung von Anträgen § 8 Absatz 1 Satz 1 der Achtunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BImSchV) sollten für Anträge ab dem 1. Januar 2023 für das Verpflichtungsjahr 2023 folgende Hinweise durch Antragstellende beachtet werden:

  • Die Übermittlung der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I ist zukünftig ausreichend. Von einer Übersendung der Rückseite ist daher abzusehen.
  • Alle im Rahmen einer Antragstellung an uns übermittelten Zulassungsbescheinigungen Teil I als notwendige Nachweise sollten sich in einem gemeinsamen (komprimierten) Ordner befinden. Das Verwenden von Unterordnern sollte unterlassen werden.
  • Pro Fahrzeug ist jeweils eine separate Datei vorzusehen. Die einzelnen Dateinamen sollten mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) beginnen, können danach aber weitere Zeichen enthalten, um unsererseits eine schnelle und sichere Zuordnung zu ermöglichen.
  • Die einzelnen Dateien der Zulassungsbescheinigungen sollten als PDF mit einer maximalen Speichergröße von 350 KB (Auflösung von 150 DPI empfohlen) eingereicht werden. Es ist durch den Antragsteller darauf zu achten, dass trotz der beschränkten Auflösung die Lesbarkeit der Informationen auf den Zulassungsbescheinigungen gewährleistet sein muss.
  • Wir bitten darum, Anträge maximal in einem monatlichen Turnus einzureichen.
  • Wir bitten darum, die Zulassungsbescheinigungen möglich korrekt ausgerichtet einzureichen (Scan/Kopie nicht auf dem Kopf stehend oder seitlich gedreht).
  • Es ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigungen möglichst ausschließlich auf neutralen Hintergründen (z. B. weiße Oberflächen/Scanner- Hintergrund) eingereicht werden. Farbliche, gemusterte oder Hintergründe mit realen Alltagssituationen sollten demnach entfernt werden. Dazu sollte das eingereichte Bild entsprechend beschnitten werden.
  • In der vom Umweltbundesamt zur Antragstellung bereitgestellten Excel-Vorlage ist in Spalte C das Datum der vorgelegten Zulassung anzugeben (Feld I auf Seite 1 der Zulassungsbescheinigung Teil I). Es ist nicht das Datum der Erstzulassung (Feld B auf Seite 2 der Zulassungsbescheinigung Teil I) anzugeben.

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/366/dokumente/2022-12-01_hinweise_uba_antraege_thg-quote_38._bimschv.pdf

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Kommentare zu “THG-Quote – Was sich 2023 beim Antrag ändert

  1. Andre sagt:

    Beschleunigen finde ich lustig, es ist Mai und das UBA hat immer noch nicht genehmigt. 2022 hatte ich das Geld Mitte April 🙄🤦‍♂️

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