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Hier gibt es die höchste ePrämie 2023

Wo bekommt man für sein E-Auto in Österreich die höchste ePrämie? Wer bietet die höchste garantierte Mindest-Prämie? Wo gibt es die schnellste Auszahlung der ePrämie? Wir haben die Anbieter mit den höchsten Prämien und schnellsten Sofort-Auszahlungen für Sie zusammengefasst. Die Übersicht wird laufend aktualisiert | zuletzt aktualisiert am 12. Februar 2024.

Höchste flexible ePrämie

Sie wollen wissen, bei welchem Anbieter Sie für Ihre eQuote die höchste variable Prämie bekommen? Seit Anfang des Jahres können Sie auch in Österreich Ihre Quote an einen eQuoten-Vermittler verkaufen und erhalten dafür von diesem einen Geldbetrag (auch ePrämie genannt). In Deutschland wird dieses System übrigens THG-Quote bzw. THG-Prämie genannt. Immer mehr eQuoten-Anbieter strömen nun auch in Österreich auf den Markt und bieten satte Preise für Ihre eQuote. Das beste daran: diese Prämie wird jährlich an Sie ausbezahlt. Wie hoch der Betrag ist, hängt davon ab, wie gut der Anbieter mit dem Abnehmer (oft sind dies Mineralölkonzerne) verhandelt. Dieses Modell nennt sich auch “Maximalprämie” oder “Risikoprämie”, da der Vermittler versucht, das beste für Sie rauszuholen, dabei aber auch scheitern kann. Einige Anbieter bieten daher eine sogenannten “garantierte Prämie” an (siehe weiter unten) oder eine “fixe Prämie” oder sogar eine hohe “Sofortauszahlung”. Wer aber das Maximum aus dem eQuoten-System in Österreich herausholen möchte, entscheidet sich für die eine variable bzw. flexible ePrämie. Die folgende Übersicht der österreichischen Anbieter mit Flex-Prämien wird laufend aktualisiert und ergänzt.

Die höchste flexible ePrämie bekommen Sie derzeit folgende Anbietern:

Höchste Flexprämie Details Anbieter
€ 670* + 35 € Freunde-Bonus
+ für elektr. PKW, Transporter, LKW, Busse
+ für Private und Unternehmen
Geld für eAuto*
€ 670* + 15 € Freunde-Bonus
+ für elektr. PKW, Transporter, LKW, Busse
+ für Private und Unternehmen
Elektrovorteil*
offen* + Baumpflanzung pro eQuote
+ für elektr. PKW, Transporter, LKW, Busse
+ für Private und Unternehmen
WirKaufenDeineTHG*
offen* + 25 € Freunde-Bonus
+ Garantierte Mindestprämie = 350 €
+ für elektr. PKW, Transporter, LKW, Busse
+ für Private und Unternehmen
INSTADRIVE*
offen* + 30 € Freunde-Bonus
+ für elektr. PKW, Transporter, LKW, Busse
+ für Private und Unternehmen
Quotlix*

Höchste fixe ePrämie

Einige ePrämien-Anbieter garantieren Ihnen sogar eine vorab definierte Mindest-Prämie. Dabei ist egal, wie erfolgreich (oder erfolglos) der Anbieter Ihre Prämie weiterverkauft. Sie erhalten in jedem Fall den vereinbarten Mindestbetrag. Meisten ist in diesem Fall zwar die Prämie, die Sie maximal erzielen können, etwas niedriger, aber wer auf Nummer sicher gehen möchte, einen garantierten Minimalbetrag zu erhalten, entscheidet sich für ein Prämienmodell mit Prämiengarantie. Verhandelt der eQuoten-Anbieter doch besser als erwartet, so erhalten Sie sogar mehr als die Mindestprämie. Diese Variante ist also ein attraktiver Zwischenweg für alle, die nicht allzu viel riskieren möchten, aber trotzdem die Chance nutzen möchten, eine hohe ePrämie zu erzielen. In Österreich steht der eQuotenhandel noch am Anfang, aber im Laufe der Zeit wird es wie bei unseren Nachbarn in DE immer mehr Vermittler geben, die auch garantierte Mindestbeträge anbieten. Die folgende Liste der österreichischen Anbieter mit Fixprämie wird permanent aktualisiert und ergänzt

Die höchste fixe ePrämie habe derzeit folgende Anbieter im Programm:

Höchste Fixprämie Details Anbieter
€ 236* + schnelle Auszahlung
+ für elektr. PKW, Transporter, LKW, Busse
+ für Private und Unternehmen
epuls*
€ 125* + 15 € Freunde-Bonus
+ für elektr. PKW, Transporter, LKW, Busse
+ für Private und Unternehmen
Elektrovorteil*
€ 100* + 50 € Freunde-Bonus
+ für elektr. PKW, Transporter, LKW, Busse
+ für Private und Unternehmen
Geld für eAuto*
€ offen* + 25 € Freunde-Bonus
+ für elektr. PKW, Transporter, LKW, Busse
+ für Private und Unternehmen
INSTADRIVE*

Schnellste Auszahlung der ePrämie

Wer nicht auf der Jagd nach dem höchsten Betrag ist, sondern eine möglichst schnelle Überweisung sucht, ist bei einem Anbieter mit Sofortauszahlung richtig. Diese Tarifoption hat zwei nicht unerhebliche Vorteile: (1) es handelt sich um einen Fixbetrag und (2) die ePrämie wird schnell ausgezahlt. Je nach Anbieter kann die ePrämie sogar innerhalb weniger Tage auf Ihrem Konto landen (im Nachbarland Deutschland gibt es bei einem Anbieter sogar eine Expressauszahlung der Prämie innerhalb von 24 Stunden). Ob und wann diesees rekordverdächtige Auszahlungstempo auch in Österreich verfügbar sein wird, ist noch offen. Aber: sobald wir darüber Informationen erhalten, werden wir diese an dieser Stelle umgehend veröffentlichen. Also, wer die ePrämie möglichst schnell ausbezahlt und das Thema “abgehakt” haben möchte, entscheidet sich für einen Anbieter mit Schnellauszahlung der ePrämie.

Die schnellste Auszahlung der ePrämie erhalten Sie derzeit bei folgenden Anbietern:

Höchste Sofort-Prämie Auszahlung Anbieter
€ 236* + Auszahlung innerhalb weniger Wochen
+ für elektr. PKW, Transporter, LKW, Busse
+ für Private und Unternehmen
epuls*

Höchste Kombi-Prämie (2023 + 2024)

Wer sich nicht jedes Jahr aufs Neue um die Beantragung und Auszahlung der ePrämie kümmern möchte, wählt am besten gleich einen Anbieter, der die Beantragung für 2023 UND 2024 übernimmt. Dies bringt gleich zwei Vorteile: Erstens hat man zwei Jahre Ruhe und bekommt die THG-Prämie in diesem Zeitraum automatisch ausgezahlt. Zweitens sind Kombi-Pakete auch finanziell meistens besonders attraktiv. Wer seine e-Quote für gleich für zwei Jahre (2023 und 2024) an den Anbieter abtritt, erhält in der Regel eine besonders hohe Prämie.

Die höchste Kombi-Prämie für zwei Jahre erhalten Sie derzeit bei folgenden Anbietern:

Achtung: Derzeit sind keine Kombi-Pakete verfügbar.

Fragen und Antworten

Was ist bei der Beantragung ePrämie zu beachten?

Beim Wahl des richtigen Anbieters sind einige Punkte zu berücksichtigen. Die Höhe der ePrämie ist dabei nur ein Faktor. Weiters sollten Sie den Auszahlungszeitraum bedenken, der oft viele Monate oder sogar über ein ganzes Jahr betragen kann. Außerdem zahlt es sich aus, einen Blick auf die AGB des Anbieters zu werfen. Danach sollten Sie dabei z. B. Ausschau halten: Gibt es eine Prämiengarantie? Wird die Prämie für das ganze Kalenderjahr oder nur anteilig (aliquot) ausbezahlt? Kann die Prämie oder ein Teil davon rückgefordert werden? Wird die ePrämie auch für Leasing-Fahrzeuge angeboten? Wird die ePrämie auch für Wallboxen und Ladestationen angeboten? Wie sind die Rücktrittsrechte? Wie gestaltet sich der Datenschutz? Nach einer sorgfältigen Prüfung der Bedingungen des Anbieters können Sie mit größerer Sicherheit sagen, welcher der richtige für Sie ist.

Was ist der Unterschied zwischen eQuote und ePrämie?

Während das Wort eQuote das CO2-Zertifikat beschreibt, das Ihnen als E-Autobesitzer zusteht, beschreibt der Begriff ePrämie den Betrag, den Sie beim Verkauf Ihrer eQuote an einen Vermittler/Anbieter erhalten. Kurz gesagt: Sie verkaufen Ihre eQuote und erhalten dafür eine ePrämie.

ePrämie vs. THG-Prämie – Was ist der Unterschied?

Die ePrämie ist der Betrag, den Sie für Ihre eQuote erhalten. Während in Deutschland der Begriff “THG-Prämie” verbreitet ist, verwenden wir in Österreich den Begriff “ePrämie”.

eQuote vs. THG-Quote – Was ist der Unterschied?

Die eQuote ist ein Klimaschutzinstrument, das unter anderem Besitzern von E-Fahrzeugen zu Gute kommt. Als E-Autofahrer steht Ihnen ein CO2-Zertifikat zur Verfügung, das Sie verkaufen können. Verkaufen Sie Ihre eQuote an einen Vermittler, Ihre Quote weiterverkauft, erhalten Sie vom Vermittler eine ePrämie. Während in Deutschland der Begriff “THG-Quote” verbreitet ist, verwenden wir in Österreich den Begriff “eQuote”.

Was bedeutet höchste maximale Prämie (=Flexprämie)?

Höchste maximale Prämie wird häufig auch “Flex-Prämie” oder “flexible ePrämie” genannt und bedeutet, dass der finale Betrag, den Sie ausbezahlt bekommen, vorerst offen ist. Verhandelt der von Ihnen gewählte Anbieter erfolgreich, erhalten Sie eine hohe ePrämie. Verkauft der Anbieter Ihre eQuote weniger gut, erhalten Sie nur eine geringe Prämie. Die “höchste maximale Prämie” gibt an, welchen Betrag Sie maximal erhalten werden (wenn der Anbieter Ihre eQuote am Emissionsmarkt gewinnbringend verkauft).

Was bedeutet höchste garantierte Prämie (=Fixprämie)?

Bei einem Anbieter mit einer garantierten ePrämie erhalten Sie mehr Sicherheit. Der Anbieter verspricht Ihnen, dass Sie eine bestimmte Mindestprämie erhalten werden, unabhängig von seinem Verkaufserfolg (oder Nicht-Erfolg). Die maximal erzielbare Prämie ist dann zwar etwas niedriger, aber dafür bekommen Sie auch mehr Sicherheit und wissen, über welchen Betrag Sie sich auch im schlechtesten Fall freuen können.

Was bedeutet schnellste Auszahlung (=Sofortauszahlung)?

Wer nicht lange warten und auch kein Risiko eingehen möchte, nimmt einen Anbieter mit Sofortauszahlung der ePrämie. In diesem Fall müssen Sie nicht darauf warten, bis der Anbieter Ihre eQuote verkauft, sondern Sie erhalten Ihre ePrämie SOFORT.

Welche ePrämie passt zu mir?

Je nach persönlicher Präferenz kommen folgende Prämienmodelle für Sie in Frage:

  • Maximaler Betrag + Maximales Risiko = Flexible ePrämie
  • Hoher Betrag + kein Risiko = Fixe ePrämie / garantierte Mindestprämie
  • Fixer Betrag + Schnelle Auszahlung = Sofortauszahlung

Für welche Fahrzeuge kann ich die ePrämie beantragen?

In Österreich kann die eQuote für alle vollelektrischen PKW, Kleintransporter und Busse beantragt werden.

Bekomme ich für meinen eRoller bzw. mein E-Motorrad eine ePrämie?

Leider nein. In Österreich gibt es für zweispurige Fahrzeuge keine eQuote und daher auch keine Prämie.

Wer kann die ePrämie beantragen?

Die ePrämie kann von Privatpersonen als auch von Unternehmen beantragt werden. Außerdem können Sie als Ladestellenbetreiber oder Stromanbieter Ihre eQuote geltend machen und somit eine ePrämie kassieren, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Voraussetzungen.

Gibt es einen ePrämien-Test?

In Deutschland hat Stiftung Warentest die besten THG-Anbieter (das Pendant zu eQuoten in Österreich) unter die Lupe genommen und 14 Testsieger gekürt. Ein solcher Test steht für die eQuoten-Anbieter in Österreich derzeit leider noch aus. Ob und wann es einen ePrämien-Test geben wir ist genau so noch offen, wie von welcher Einrichtung dieser durchgeführt werden könnte. Sobald wir Informationen zu einem Test und zu Testergebnissen haben, werden wir sie an dieser Stelle umgehend veröffentlichen.

Gibt es auch eine ePrämie die eigene Wallbox / Ladestation?

ePrämien werden in Österreich derzeit nur für Lademöglichkeiten ausbezahlt, die öffentlich oder halb-öffentlich zugänglich sind. Für eine private Wallbox kann keine eQuote verkauft und daher auch keine ePrämie erhalten werden.

Wann wird die ePrämie 2023 ausbezahlt?

Der Zeitpunkt der Auszahlung und die Bearbeitungsdauer unterscheiden sich je nach Anbieter. Normalerweise wird die ePrämie immer erst Anfang des Folgejahres ausbezahlt. Einige Anbieter gehen aber in Vorkasse und zahlen Ihnen die ePrämie deutlich schneller aus. Die Bearbeitungs- bzw. Auszahlungsdauer schwankt bei schnellen Anbietern zwischen wenigen Tagen und Wochen.

Bei welchen Anbietern gibt es einen Freunde-Bonus?

Sie suchen einen Anbieter mit einem Empfehlungsprogramm? Im Moment bietet z. B. der Anbieter “Geld für eAuto” einen Freunde-Bonus an, wenn es durch Ihre Vermittlung zu einem erfolgreichen Abschluss kommt.

Wird die ePrämie auch 2024 und in den Folgejahren automatisch ausbezahlt?

Die Bindungsdauer richtet sich nach den Vertragsbedingungen des von Ihnen gewählten Anbieters. Je nach Anbieter kommt es zu einer automatischen Verlängerung oder zu einer automatischen Kündigung nach einem Jahr. Die genauen Angaben finden Sie normalerweise in den AGB des jeweiligen Anbieters.

Für welche Fahrzeuge gibt es die ePrämie?

Die eQuote kann für Fahrzeugklassen/-typen ausbezahlt werden. Für folgende E-Fahrzeuge kann in Österreich eine eQuote beantragt (und als ePrämie ausbezahlt) werden:

  • E-PKW (Klasse M): Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute E-Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
  • E-LKW / Nutzfahrzeug / Transporter (Klasse N): Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute E-Kraftfahrzeuge.
  • E-Bus (Klasse M): E-Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
  • Achtung: für einspurige E-Fahrzeuge, wie z. B. E-Leichtkrafträder und E-Motorräder kann keine ePrämie beantragt werden.

Hinweis: für E-Bikes kann leider kein Bonus ausgeschüttet werden.

ePrämie für Leasingauto – geht das?

Ja, eQuoten werden auch bei der Nutzung von vollelektrischen Leasingfahrzeugen ausgestellt. Eine der Voraussetzungen ist allerdings, dass Sie als Fahrzeughalter im Zulassungsschein eingetragen sind.

ePrämie für Plug-in-Hybrid?

Ja, auch für Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) wird bei den meisten Anbietern eine ePrämie ausbezahlt.

Zahlt man für die ePrämie Steuer?

Für Private ist die ePrämie steuerfrei. Unternehmen hingegen unterliegen den gängigen gesetzlichen Steuerrichtlinien – wenn das vollelektrische Fahrzeug also zum Betriebsvermögen zählt.

Weitere Fragen zur ePrämie?

Sie haben eine Frage zur eQuote / ePrämie? Stellen Sie diese einfach unten in den Kommentaren und wir werden diese schnellstmöglich beantworten. Gerne können Sie auch Ihre Erfahrungen mit ePrämien-Anbietern schildern, bzw. Empfehlungen oder Tipps für die Einreichung der eQuote an dieser Stelle teilen. Ebenso willkommen sind Hinweise dahingehend, welche Anbieter noch in die Übersicht aufgenommen werden sollten.

Hinweis: Die angeführten Konditionen beziehen sich auf den oben genannten Stand (Datum) und können sich in der Zwischenzeit geändert haben. Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Links sind Partnerlinks. Wenn Sie über einen solchen Link bei unserem Partner kaufen, erhalten wir eine Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Aktuelle Angebote bei e-mobileo

Fragen zu “ePrämie 2024 – THG-Vergleich für Österreich

    • e-mobileo sagt:

      Vielen Dank für Ihre Frage. Die ePrämie nachträglich für 2022 zu beantragen ist leider nicht möglich, da die Möglichkeit eQuoten für E-Autos geltend zu machen, erst seit 2023 besteht.

  1. StromAuto sagt:

    Sie schreiben dass die eQuote das CO2-Zertifikat beschreibt, das einem als Autobesitzer zusteht. Was muss ich tun, damit mein mir zustehendes Zertifikat “dem Markt entzogen” wird? Ich möchte dieses Zertifikat nicht verkaufen und auch nicht sonst jemandem ermöglichen, mein nicht genutztes Zertifikat zu versteigern.

    • e-mobileo sagt:

      Wenn Sie keinem ePrämienabieter erlauben, die eQuote für Ihr eAuto zu veräußern, bleibt diese auch in Ihrem Besitz. Einen eigenen Antrag für eine Sperre oder Ähnliches ist uns nicht bekannt, da Sie selbst darüber bestimmen können, ob Sie Ihre eQuote verkaufen (lassen) möchten oder nicht.

      • StromAuto sagt:

        Für Deutschland habe ich dazu das gefunden: smaveo.de/verkauft-der-staat-nicht-vermarktete-thg-quoten.
        Ist es somit in Österreich anders? Ich konnte leider keine Quelle finden, die das eine oder das andere bestätigt.

        • e-mobileo sagt:

          Vielen Dank für den Hinweis. Ja, so ist die Gesetzeslage in Deutschland. Leider liegen uns momentan auch (noch) keine Informationen vor, was mit eQuoten in Österreich passiert, wenn diese nicht verkauft werden.

  2. autorn sagt:

    Kann ich mir die Entwicklung das Jahr über ansehen und dann z. B. im Herbst für das ganze Jahr 2023 einen Abnehmer suchen oder ist dies dann nur für die zukünftigen Monate möglich?

    • e-mobileo sagt:

      Ja, das ist möglich. Sie können auch bis Herbst zuwarten und sich dann erst für einen Anbieter entscheiden. Wenn Sie z. B. bereits seit 1. Jänner als Halter des E-Autos im Zulassungsschein eingetragen sind und den Antrag im Dezember einreichen, wird die ePrämie für das gesamte Jahr berechnet. Ausschlaggebend ist die Haltedauer, d. h. wenn Sie das Fahrzeug erst seit April besitzen, wird die Prämienhöhe anteilig berechnet. In diesem Fall steht Ihnen die Prämie nur für 9 Monate zu und Sie erhalten 9/12 (also 3/4) des Jahresbetrags. Der Anbieter (Antragsberechtigte) hat übrigens von 1. Jänner des aktuellen Jahres bis zum 1. März Zeit des Folgejahres Zeit, Ihr Fahrzeug beim Umweltbundesamt (UBA) zu registrieren. Danach bearbeitet und überprüft das UBA den Antrag. In Deutschland gibt es sogar noch eine zusätzliche Nachfrist, aber ob es diese auch in Österreich geben wird, ist offen.

  3. Christian sagt:

    Die eQuote ist ja mit einer Pauschale von 1500 kWh/Jahr berechnet. Für einen höheren Verbrauch muss ich einen Nachweis erbringen. Wo findet man die genauen Richtlinien dieses Nachweises? Genügt eine Wallbox mit einem einfachen integrierten Stromzähler oder muss der Zähler MID-konform oder gar eichfähig sein?

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