KfW 442 – Erfüllt ein Dienstwagen die Fördervoraussetzungen?

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Sie fahren ein rein elektrisch angetriebenes Dienstauto und laden dieses teilweise oder sogar vollständig zuhause? Jetzt fragen Sie sich, ob Sie damit die Kriterien für die KfW Förderung 442 – Solarstrom für Elektroautos erfüllen? Wir haben die Antwort.

Achtung

Die Fördermittel sind bereits ausgeschöpft – es wird aber demnächst eine neue Förder-Runde mit weiteren 200 Millionen € geben. Hier können Sie sich automatisch benachrichtigen lassen, sobald wieder Anträge eingereicht werden können:

Zum KfW-Alert

Erfüllt man mit einem Dienstwagen die Fördervoraussetzungen?

Die Antwort der KfW ist hier relativ eindeutig: selbst wenn der Dienstwagen privat genutzt wird, erfüllen Sie damit die Fördervoraussetzungen für den Zuschuss 442 nicht. Egal, ob das Firmenauto privat genutzt und geladen wird – unter dieser Voraussetzung sind Sie nicht antragsberechtigt und können von der kombinierten Förderung für Wallboxen, PV-Anlagen und Hausspeicher nicht Gebrauch machen. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass das E-Auto auf Sie selbst oder auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist. Ein Dienstwagen, der auf den Arbeitgeber zugelassen ist, erfüllt die Kriterien hingegen nicht.

Weitere Informationen zur Förderung

Hier finden Sie alle Details zur KfW Förderung 442.

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