KfW 442 – Erweiterung einer vorhandenen PV-Anlage förderfähig?

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Um sich für die KfW Förderung 442 – Solarstrom für Elektroautos zu qualifizieren, müssen alle drei Einzelkomponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage und Stromspeicher) fabriksneu angeschafft werden. Aber was ist, wenn man bereits eine PV-Anlage besitzt und diese erweitern bzw. ergänzen möchte? Hier verraten wir Ihnen, ob die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage förderfähig ist oder nicht.

Achtung

Die Fördermittel sind bereits ausgeschöpft – es wird aber demnächst eine neue Förder-Runde mit weiteren 200 Millionen € geben. Hier können Sie sich automatisch benachrichtigen lassen, sobald wieder Anträge eingereicht werden können:

Zum KfW-Alert

Förderung bei bestehender PV-Anlage?

Da viele bereits über eine PV-Anlage verfügen und die KfW diese Nutzergruppe nicht ausschließen möchte, gibt es dazu eine relativ klare Regelung. Die relevante Information befindet sich in den “Häufigen Fragen” auf der Infoseite zur Förderung der KfW. Hier heißt es konkret:  “Wenn Sie bereits eine Photovoltaik­anlage besitzen, ist eine Förderung nur dann möglich, wenn Sie die Photovoltaik­anlage um mindestens 5 kWp erweitern und einen fabrikneuen Wechselrichter kaufen. Alternativ können Sie zusätzlich zu der bestehenden eine komplett neue PV-Anlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter errichten.”

Die KfW geht hier also auf zwei konkrete Situationen bzw. Varianten ein:

  • Situation 1: Man besitzt bereits eine PV-Anlage, möchte diese aber erweitern. Um förderfähig zu sein, muss die Anlage um mindestens 5 kWp erweitert werden. Zusätzlich muss ein neuer Wechselrichter (WR) angeschafft werden. Auf die Leistung des WR wird (noch) nicht genau eingegangen.
  • Situation 2: Man besitzt bereits eine PV-Anlage und möchte sich eine zweite PV-Anlage anschaffen. Wenn die neuen Anlage eine Leistung von mindestens 5 kWp besitzt und einen WR beinhaltet, sind die Förderkriterien erfüllt. Auch hier wird auf die Leistung des WR wird (noch) nicht genau eingegangen.

Die Antwort lautet also: Ja, wenn neue PV-Anlage (min. 5 kWp) angeschafft werden oder eine bestehende Anlage erweitert werden soll (um min. 5 kWp und neuen Wechselrichter), sind Sie antragsberechtigt.

Weitere Informationen zur Förderung

Hier finden Sie alle Details zur KfW Förderung 442.

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Fragen zu “KfW 442 – Erweiterung einer vorhandenen PV-Anlage förderfähig?

  1. Tom sagt:

    Meine Anlage läuft am 31.12.2023 aus der Förderung (Installation 2003), ich möchte diese 6,6kWp Anlage durch eine neue ca. 11,6kWp Anlage ersetzen, erhalte ich nun 10×600€ Förderung oder nur 5×600€ Förderung für die PV Komponente?

  2. Frank Sammert sagt:

    Guten Tag. Ich besitze ein Elektroauto, eine PV Anlage 5,85 KW mit Speicher und eine Ladedose.
    Die Anlage ist knapp 4 Jahre alt und war eigentlich nur zur Stromkosten Senkung gedacht. Ich würde diese gerne erweitern um ca 5 bis 6 KW Peak. Am besten wäre in meiner Situation ein Solarcarport mit Speicher und Ladedose direkt nur für das Auto ohne Einspeisung abgeregelt durch ein Smartmeter also ohne Einspeisung am Netz. Wäre das so förderfähig?
    MfG…Frank

  3. norbert hutzler sagt:

    Beeinflusst die Förderung die aktuelle MwSt-Befreiung der geplanten Anlage?
    Darf ja irgendwie nicht mit anderen Maßnahmen kombiniert werden?

  4. Uwe sagt:

    Bekomme ich die Förderung für PV und Speicher, auch wenn ich eine Wallbox kaufe, die nicht auf der Liste steht? Oder ist dies zwingend notwendig aus der Liste eine Box zu nehmen, damit die beiden anderen Komponenten gefördert werde?

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