KEBA-Wallbox: Diese Modelle sind §14a EnWG konform
KEBA und der Paragraph 14 EnWG
Seit Anfang 2024 müssen Wallboxen und Ladestationen mit einer Ladeleistung ab 4,2 kW die Kriterien des § 14a EnWG erfüllen. Kurz gesagt bedeutet dies, dass die Wallbox “steuerbar” sein muss (alle Infos zur Bedeutung des Paragraph 14 a). Hier lesen Sie, welche Wallboxen von KEBA die §14a-Konformität erfüllen und was dabei zu beachten ist.
Das sagt KEBA selbst
KEBA hat zur § 14a-Konformität seiner Ladelösungen klar Stellung bezogen:
Die KEBA KeContact-Wallboxen sind gleich für mehrere Arten der Steuerung ausgerüstet: Sie bieten die branchenüblichen Schnittstellen wie den potenzialfreien Kontakt X1, Modbus TCP und bei der KeContact P30 x-series, der Dienstwagen-Wallbox, der PV-Edition bzw. der neuen Produktgeneration KeContact P40 zudem OCPP an.*
Liste der konformen KEBA-Modelle
Die folgenden KEBA-Wallboxen sind steuerbar und daher konform mit § 14a EnWG:
- KEBA KeContact P30
- KEBA KeContact P30 a-series
- KEBA KeContact P30 c-series
- KEBA KeContact P30 x-series
- KEBA KeContact P40
- KEBA KeContact P40 Pro
- KEBA PV EDITION
- KEBA Dienstwagen Wallbox
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Fachgerechte Installation Ihrer KEBA-Wallbox
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Fragen zu den KEBA-Wallboxen und § 14a EnWG?
Sie haben eine Frage zur Konformität Ihrer KEBA-Wallbox? Hinterlassen Sie dazu gerne unten einen Kommentar – wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.
* Quelle: https://www.keba.com/de/news/emobility/14a-enwg