THG-Quote: So wird die Prämie berechnet
Die THG-Prämie berechnet sich auf Grundlage der eingesparten Menge an Treibhausgasen, die rein batteriegetriebene Elektroautos im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen für 1 MWh Energie aufbringen müssen.
Schritt 1: Berechnung der CO₂-Einsparung pro E-Auto
Im ersten Schritt wird die Menge der eingesparten Tonnen CO₂ pro E-Auto berechnet. Folgende Faktoren werden dabei berücksichtigt(1):
- Energieverbrauch des E-Fahrzeugs [kWh] (Pauschalwert = 2.000 kWh für Klasse M1)
- Fossiler Referenzwert [g CO₂/MJ]
- Treibhausgasminderungsquote [%]
- Basiswert Emission [g CO₂/MJ]
- Effizienzwert E-Motor [Faktor]
- Umrechnungsfaktor [MJ/kWh]
- Multiplikationsfaktor [Faktor]
Gesamte Formel:
Die Einflussfaktoren fließen in die Berechnung folgendermaßen ein(1):
Energieverbrauch x ( (Fossiler Referenzwert x (100 % – Treibhausgasminderungsquote) ) – (Basiswert Emission x Effizienzwert E-Motor) ) x Umrechnungsfaktor x Multiplikationsfaktor
Berechnung CO₂-Einsparung für das Quotenjahr 2025:
2.000 kWh x ( (94,1 g CO₂/MJ x (100 % – 10,6 %) ) – (124 g CO₂/MJ x 0,4) x 3,6 MJ/kWh x 3 = 0,746 t CO₂
Das Zwischenergebnis von 0,746 t CO₂ bedeutet, dass pro E-Auto jährlich 0,746 Tonnen CO₂ eingespart werden. Wichtig: Die Treibhausgasminderungsquote ist variabel und soll bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 59 % steigen(2).
Schritt 2: Berechnung der Prämie
Die berechnete CO₂-Einsparung wird im nächsten Schritt mit dem Marktpreis (€ pro t/CO₂) multipliziert. Davon wird im letzten Schritt noch die Vermittlerprovision (abhängig vom Anbieter, im folgenden Beispiel 10 %) abgezogen. Der Marktpreis laufenden Schwankungen unterworfen – für die beispielhafte Berechnung wurde dieser mit 400 € angenommen. Die Formel lautet:
CO₂-Einsparung [t CO₂] x Marktpreis [€ pro t/CO₂] – Verkäuferprovision [prozentual od. absolut]
Berechnung THG-Prämie für das Quotenjahr 2025:
0,746 t CO₂ x 400 € – 10 % = 268,56 €
Maximale Prämienhöhe
Auch wenn die Höhe der Prämie nach oben hin offen ist, ist sie theoretisch durch die Höhe der Ausgleichsabgabe begrenzt. Die Ausgleichsabgabe ist vom quotenverpflichteten Unternehmen zu entrichten, wenn die Quotenvorgabe auch durch Zukauf von THG-Quoten nicht erfüllt werden kann. Im Jahr 2025 betrug die Ausgleichsabgabe 600 € / t CO₂ (0,60 € / kg CO₂). Multipliziert man die CO₂-Einsparung eine E-Autos mit der Ausgleichsabgabe erhält man die theoretische Obergrenze der THG-Prämie, in diesem Fall 448,20 €.
Berechnung der maximalen Prämienhöhe für das Quotenjahr 2025:
0,746 t CO₂ x 600 € / t CO₂ = 448,20 €
Die Berechnungen beziehen sich auf das jeweils angeführte Quotenjahr und sollen bei der Einschätzung der zu erwartenden Prämienhöhen unterstützen.
Aktuelle Prämienhöhe
Die tatsächliche Prämie hängt vom jeweiligen THG-Vermittler und vom gewählten Prämienmodell ab (fixe oder flexible Prämie). Derzeit beträgt die fixe Prämie beim Anbieter Elektrovorteil bis zu 320 €(3).
Quellen:
(1) https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Treibhausgasquote-THG-Quote/Treibhausgasrechner/treibhausgasrechner_node.html
(2) https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/treibhausgasminderungsquote-2398818
(3) https://www.e-mobileo.de/thg-quote-2026-die-besten-anbieter-im-vergleich/

