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Kombi-Förderung für Wallbox, PV und Speicher | Solarstrom für Elektroautos KfW 442

Ab 26.09.2023 können Privathaushalte die neue Wallbox-Förderung “Solarstrom für Elektroautos KfW 442” (Zuschuss 442) beantragen. Insgesamt soll von der KfW ein Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro an Förderwerber ausgeschüttet werden, die maximale Förderhöhe pro Antrag beträgt 10.200 Euro. Gefördert wird die gemeinsame Anschaffung von Wallboxen mit einer PV-Anlage und einem Hausspeicher. Damit soll die Eigenstromversorgung gefördert werden. Die alleinige Anschaffung einer Wallbox wird nicht gefördert. Gefördert wird nur der Kauf und die Installation der Komponenten im Paket (Wallbox, PV, Speicher). Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur neuen KfW-Förderung für Wallboxen.

Achtung

Die Fördermittel sind bereits ausgeschöpft – es wird aber demnächst eine neue Förder-Runde mit weiteren 200 Millionen € geben. Hier können Sie sich automatisch benachrichtigen lassen, sobald wieder Anträge eingereicht werden können:

Zum KfW-Alert

Wer wird gefördert?

Die neue KfW Wallbox-Förderung ist für private Wohngebäude vorgesehen. Die Zielgruppe sind Privathaushalte.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ladestationen, PV-Anlagen und Speicher im Paket. Auch die Installation durch einen Fachbetrieb wird gefördert. Einzelne Komponenten können nicht gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderhöhe beträgt 10.200 Euro, wenn es sich bei der Ladestation um eine bidirektionale Wallbox handelt. Bei konventionellen Wallboxen beträgt die maximale Förderung 9.600 Euro. Die maximalen Förderhöhen sind wie folgt:

  • Wallbox: 600 Euro pauschal (1.200 Euro für eine bidirektionale Wallbox)
  • PV-Anlage: 600 Euro pro kWp (max. 6.000 Euro)
  • Hausspeicher: 250 Euro pro kWh (max. 3.000 Euro)

Tipp: Gefördert wird auch die Installation durch einen Fachbetrieb.





Ab wann kann die Förderung eingereicht werden?

Förderanträge können ab 26. September im Förderportal der KfW gestellt werden. Der Link wird hier veröffentlicht, sobald das Förderformular freigeschaltet wurde.

Wo kann man die Förderung bekommen?

Die Wallbox-Förderung wird über das Programm Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Die Förderanträge selbst werden über die KfW-Bank abgewickelt. Die Förderprogramm nennt sich “Solarstrom für Elektrofahrzeuge” (KfW 442).

Wird die Installation ebenso gefördert?

Ja, die fachgerechte Installation der Wallbox, PV-Anlage und des Speichers sind ebenso förderfähig. Hier finden Sie qualifizierte Fachbetriebe für die Installation von E-Ladelösungen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine der grundlegendsten Voraussetzungen ist die gemeinsame Anschaffung und Installation von Lademöglichkeiten, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher. Der Förderantrag muss VOR der Bestellung der Komponenten gestellt werden. Außerdem muss ein E-Auto vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Weitere Förderkriterien und Voraussetzungen werden wir hier veröffentlichen, sobald diese offiziell verfügbar sind.

Können die Komponenten bei unterschiedlichen Anbietern / Shops gekauft werden?

Ja, das ist möglich – PV-Anlage, Wallbox und Speicher können bei verschiedenen Unternehmen gekauft werden. Die KfW hat dies auch in ihren FAQs eindeutig festgehalten: “Ja, Sie können die Komponenten auch bei unter­schiedlichen Anbietern kaufen”.

Muss ein E-Auto vorhanden sein?

Gemäß Förderkriterien muss ein E-Fahrzeug entweder bereits vorhanden oder zumindest verbindlich bestellt sein.

Erfüllt ein Leasing-Fahrzeug die Kriterien?

Ja, auch wenn man ein Leasing-E-Autos besitzt, kann die Förderung beantragt werden.

Erfüllt ein Plug-in-Hybrid (PHEV) die Förderkriterien?

Nein, ein Plug-in-Hybrid erfüllt die Förderbedingungen leider nicht. Im Merkblatt (S. 5) ist festgehalten, dass ausschließlich “rein batteriebetriebene Elektroautos im Sinne des § 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) der Klassen M1 und N1” förderfähig sind. E-Autos dürfen für maximal 9 Personen zugelassen sein und ein zulässiges Gesamt­gewicht von maximal 3,5 Tonnen haben.

Erfüllt ein Dienstwagen die Förderkriterien?

Laut KfW-Förderinfo erfüllt ein Dienstauto die Förder­voraus­setzungen nicht, auch dann nicht, wenn er privat gennutzt und geladen wird. Die Voraus­setzung ist, dass das E-Auto auf eine im Haushalt des Antragsstellers lebende Person zugelassen ist. Dies erfüllen Dienst­wagen, die auf den Arbeit­geber zugelassen sind, nicht.

Kann eine WEG gefördert werden?

Nein, von WEGs beziehungsweise privaten Eigentümern, die Teil einer WEG sind, können keine Förder­anträge gestellt werden. Förderberechtigt sind aus­schließlich Privateigentümer von selbst­genutzten Wohn­gebäuden.

Werden auch bereits vorhandene Wallboxen, PV-Anlagen oder Speicher gefördert?

Nein, bereits bestehende Komponenten können leider nicht gefördert werden. Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor die Ladestation, Solaranlage und der Speicher bestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich: KfW 442 – Rückwirkende Förderung möglich?

Werden auch gebrauchte Wallboxen, PV-Anlagen oder Stromspeicher geförder?

Nein, bei den Komponenten muss es sich um fabrikneue Ware handeln.

Kann die Förderung auch beantragt werden, wenn man in einer Mietwohnung lebt?

Nein, die Förderung ist nur für Privathaushalte möglich, die ein Wohngebäude besitzen und dieses selbst bewohnen.

Kann die Förderung auch für einen in Bau befindlichen Neubau beantragt werden?

Nein, das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits von Ihnen bewohnt sein. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben an bestehenden Wohn­gebäuden.

Kann die Förderung auch bei Eigentumswohnungen beantragt werden?

Nein, die Förderung ist nur für Private möglich, die ein Wohngebäude besitzen und selbst darin wohnen.

Kann die Förderung auch von Unternehmen beansprucht werden?

Die Förderung ist nur für Privathaushalte und kann für Firmengebäude etc. nicht beansprucht werden.

Was ist das Ziel der Förderung?

Die KfW-Förderung für Ladestationen, Photovoltaik und Hausspeicher soll Privathaushalte dabei unterstützen, die Eigenstromversorgung zu erhöhen. Durch eine intelligente Kombination der drei Komponenten kann Strom selbst erzeugt, gespeichert und für Mobilität (E-Auto) genutzt werden. Dadurch soll auch die Abhängigkeit von externer Stromversorgung und die Überlastung der Netzinfrastruktur reduziert werden.

Kann die Förderung KfW 442 mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Nein. Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.

Welche Wallboxen werden gefördert?

In den letzen Förder-Calls hat die KfW eine Liste mit Kriterien veröffentlicht, die Wallboxen erfüllen müssen, um förderbar zu sein. Wie bereits im letzten, werden auch im aktuellen Förderprogramm nur bestimmte Wallboxen gefördert werden (“förderfähige Wallboxen”).

Hier gelangen Sie direkt zur Übersicht der geförderten Wallboxen.

Liste der geförderten Wallboxen

Welche Ladestationen gefördert werden können, hängt davon ab, ob diese die Kriterien des Fördergebers erfüllen. Die KfW hat eine Liste der förderfähigen Wallboxen veröffentlicht. Wir haben für Sie eine Liste der geförderten Wallboxen zusammengestellt.

KfW 442 Vorab-Check (Online)

Sie wollen wissen, ob Sie die Förderkriterien für den Zuschuss 442 erfüllen? Mit dem Vorab-Check der KfW können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Weitere Fragen zur Förderung?

Sie haben noch Fragen zum Zuschuss 442? Hinterlassen Sie dazu unten ein Kommentar und wir werden so schnell wie möglich darauf reagieren.



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Fragen zu “Alle Infos zur neuen KfW-Förderung für Wallboxen mit PV-Anlage (KfW 442 – Solarstrom für Elektroautos)

  1. Michael Koppers sagt:

    Wie ist der Begriff „gemeinsame“ Anschaffung von PV-Anlage, Speicher, Wallbox zu verstehen?
    Ich habe 2023 PV und Batterie installieren lassen und würde jetzt die Wallbox ergänzen. Erfülle ich die Voraussetzungen?

      • Andre sagt:

        Das ist so nicht ganz korrekt, oder? Soweit ich es verstanden habe ist bis zur Zusage zu warten, ehe bestellt wird. Je nachdem wie lange der Zeitraum zwischen Beantragung und Zusage liegt können schon Tage / Wochen vergehen.
        Dies ist für mich gerade ein Problem, da ich ohnehin eine PV Anlage nebst Batterie plane und nun überlege mir nur für die Förderung noch ein E-Auto zu leasen und die Wallbox zu zuzulegen.

        • e-mobileo sagt:

          Im Merkblatt heißt es “Nach Erhalt der Zusage der KfW können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben beginnen.” Wie das bezogen auf den Bestellzeitpunkt genau zu interpretieren ist, ist noch offen … wir hoffen aber, demnächst mehr Details dazu in Erfahrung bringen zu können.

  2. Christian sagt:

    Bekommt man die Förderung auch wenn eine Wallbox und das E Fahrzeug bereits vorhanden ist und dafür bereits Fördermittel in Anspruch genommen wurden ?

  3. Armin sagt:

    Ich habe alle Komponenten (PV, Speicher, Wallbox und E-Auto) Anfang 2022 gekauft. Gibt es auch hier die Förderung oder nur für neu angeschaffte Komponenten?

  4. Dirk Schellmann sagt:

    Guten Morgen, was ist mit den Haushalten, die schon eine Photovoltaikanlage incl. Speicher, ein bidirektional ladendes haben ? Allein die Anschaffung einer solchen Wallbox kostet nicht wenig.

  5. Holger Schoenen sagt:

    Wird die Förderung auch dann gewährt, wenn Ladestation, PV, Wechselrichter und Batterie angeschafft werden sollen? Ein e-Auto ist vorhanden, jedoch als Dienstwagen und nicht im persönlichen Eigentum.

  6. Hermann Bauer sagt:

    Wie sieht es mit Besitzern bereits vorhandener PV Anlage und Speicher aus. Deren Anschaffung einer Ladestation wird nicht mehr gefördert?
    Ist aus meiner Sicht nur bedingt fair.

  7. J.Gregus sagt:

    Werden auch kleinere Anlagen gefördert? Ich beabsichtige eine Anlage mit 5 KW Hybridwechselrichter, 5 KW Speicher, 2,4 KW Module und eine smarte Wallbox für Überschussladen anzuschaffen.

  8. Peter Müller sagt:

    Erfüllen Anlagenerweiterungen die genannten Anforderungen? Wenn also eine Erweiterung um 5kwp PV, 5kw Speicher und 1 ea. Wallbox erfolgt unabhängig von den bestehenden Anlagen?

    • e-mobileo sagt:

      Vielen Dank für Ihre Frage. Leider liegen uns dazu noch keine Informationen vor, ob eine Anlagen-Erweiterung ebenso förderfähig ist. Sobald wir dies in Erfahrung gebracht haben, werden wir die Details dazu an dieser Stelle veröffentlichen.

      • Peter Müller sagt:

        Auszug von der KFW Homepage.

        Voreigentum

        Ich besitze bereits eine Ladestation, ist eine Förderung möglich?

        Ja, wenn Sie eine fabrikneue

         Ladestation kaufen, die in der Liste der förder­fähigen Lade­stationen geführt ist. Für die bereits vor­handene Lade­station ist keine Förderung möglich.

        Ich besitze bereits eine Photovoltaikanlage, ist eine Förderung möglich?

        Wenn Sie bereits eine Photovoltaik­anlage besitzen, ist eine Förderung nur dann möglich, wenn Sie die Photovoltaik­anlage um mindestens 5 kWp erweitern und einen fabrikneuen

         Wechselrichter kaufen.

        Alternativ können Sie zusätzlich zu der bestehenden eine komplett neue PV-Anlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter errichten.

        Ich besitze bereits einen Speicher, ist eine Förderung möglich?

        Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie einen fabrikneuen

         Speicher kaufen. Eine Erweiterung der vorhandenen Speicher­kapazität erfüllt die Förder­voraussetzung nicht.

    • Klaus Traichel sagt:

      Kann nach dem gestellten Antrag bei derKFW sofort mit der Montage
      der Komponenten begonnen werden oder muss man die Bewilligung der Förderung abwarten.

  9. Anja Z sagt:

    Guten Tag,
    wir haben bereits seit längerem eine E-Auto und auch eine Wallbox (damals auch durch die KFW gefördert). Eine PV Anlage und Speicher sind nun in Planung.
    Bekommen wir die Förderung, wenn wir alle 3 Komponeten neu anschaffen:
    die PV Anlage, den Speicher und dazu eine neue Wallbox?
    Vielen Dank im Voraus

    • e-mobileo sagt:

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ein zentrales Förderkriterium ist, dass die einzelnen Komponenten erst NACH dem Antrag und gemeinsam bestellt werden. Ob eine (zusätzliche) bereits vorhandene und damals durch die KfW geförderte Wallbox ein Problem darstellt, können wir leider nicht sagen. Dazu müssten Sie sich bitte direkt an die KfW wenden.

      • Jens sagt:

        Hatte die Frage an die KfW Hotline gestellt. Wenn die vorhandene Wallbox schon gefördert wurde (KfW 440), gibt es keine Förderung für dieses Programm – selbst wenn eine neue Wallbox mit angeschafft würde.
        Aus meiner Sicht unverständlich und sehr schade. Viele haben sicherlich schon eine Wallbox, wenn sie ein E-Auto haben….

    • e-mobileo sagt:

      Die KfW spricht von “Elektroautos” und die Förderung selbst nennt sich ebenso “Solarstrom für Elektroautos”. Daher nehmen wir an, dass Zweiräder (Motorräder, Mopeds, Fahrräder, E-Bikes etc.) nicht gefördert werden können. Details müssten Sie aber bitte direkt mit der KfW abklären.

  10. J.Gregus sagt:

    Müssen alle Komponenten in einem Paket von einem Händler gekauft werden, oder kann ich, je nach Verfügbarkeit auch von verschiedenen Händlern beziehen?

    • e-mobileo sagt:

      Die KfW gibt in Ihren Förderrichtlinien vor, dass einzelne Komponenten nicht gefördert werden können. Ob sich dieses Kriterium rein auf den Zeitpunkt bezieht, oder der Kauf über ein und denselben Händler erfolgen muss, ist unklar. Derzeit steht leider auch noch kein Förderforumlar / Antragsformular zur Verfügung, aus dem die konkreten Vorgaben ersichtlich wären. Wir werden die Details aber an dieser Stelle veröffentlichen, sobald wir diese abgeklärt haben.

  11. Jens Mallmann sagt:

    Ich bekomme ein E-Auto als Dienstwagen zur privaten Nutzung. Ist das für die Förderung gültig, oder muss es ein Privatfahrzeug sein?

    • e-mobileo sagt:

      Laut Förderrichtlinie muss das E-Auto auf die antragstellende- oder eine andere zum Haushalt gehörende Person zugelassen sein. Die Förderrichtlinie geht auf Thema Dienstwagen leider nicht ein und es liegen uns auch noch keine Informationen dazu vor. Daher können wir auch nicht mit Sicherheit sagen, ob Dienstwagen eingeschlossen od. ausgeschlossen sind. Wir werden aber alle Infos zur KfW 442-Förderung, und ob ein Firmenwagen förderfähig ist, an dieser Stelle veröffentlichen, sobald uns Details dazu vorliegen.

  12. Andreas Knoll sagt:

    Guten Tag,
    ich habe bereits eine Wallbox, und damals vor ca 2 Jahren die 900,00 Euro KFW Zuschuss bekommen. Ich würde die alte Wallbox allerdings abbauen und mit der neuen PV Anlage + Speicher auch eine Neue Wallbox mit bidirektionaler Ladefähigkeit, dass kann die alte nicht.
    Würde dies dann so mit der Förderung klappen?
    Vielen Dank.

    • e-mobileo sagt:

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider können wir nicht sagen, ob eine Neukonfiguration einer Ladeumgebung, die bereits von der KfW bezuschusst wurde, gefördert werden kann. In diesem Fall müssten Sie sich direkt an die KfW wenden.

  13. O. Ickstadt sagt:

    Eine weitere Frage…. welche Richtlinien werden an das Fahrzeug gestellt. Ich habe verstanden, dass es kein neues Fahrzeug sein muss aber was muss das Fahrzeug erfüllen, würde ein Twisy z.B. akzeptiert?

  14. Klaus Merl sagt:

    Da ich jetzt die erforderlichen Sachen bestellen will, aber ein E-Auto erst in ca. 4-5 Jahren kaufen wollte, kann ich die Förderung auch bekommen, wenn ich jetzt ein gebrauchtes E-Auto kaufe?

    • e-mobileo sagt:

      Zum Zeitpunkt der Bestellung der einzelnen Komponenten muss ein E-Auto entweder bereits vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Ob in diesem Fall auch gebrauchte E-Autos zugelassen sind, können wir leider nicht sagen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall am besten direkt an den Fördergeber bzw. die KfW.

  15. Reinhard Hörbrand sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren, wir erfüllen eigentlich alle bisher genannten Voraussetzungen für eine Antragsstellung, das vorhandene E-Auto ist allerdings ein Firmenauto, das uneingeschränkt privat genutzt werden kann. Außerdem arbeitet meine Frau, die das Firmenfahrzeug nutzt viel im Homeoffice. Die Frage ist also, ob eine Antragsstellung möglich ist, wenn das vorhandene Fahrzeug nicht das eigene, Fahrzeug ist.

    • e-mobileo sagt:

      Gemäß Förderbedingungen muss das Elektroauto auf die antragstellende- oder eine andere zum Haushalt gehörende Person zugelassen sein. Ob ein privat genutztes Firmenauto die Voraussetzungen ebenso erfüllt, müssten Sie bitte direkt bei der KfW in Erfahrung bringen.

  16. Lorenz Hoffmann-Kuhnt sagt:

    Hallo,
    ich habe vor, mir einen gebrauchten Renault Twizy zu kaufen. Gilt dieser für die Förderung als “Auto” , wenn er in der Zulassung eigentlich als “Quad” eingestuft wird.
    Vielen Dank für die vielen Antworten!!!

    • e-mobileo sagt:

      Vielen Dank für Ihre Frage. Eigentlich muss es sich um ein “Auto” handeln. Ob es für gewisse Fahrzeuge eine Ausnahme gibt, können wir leider nicht sagen, das müssten Sie direkt mit der KfW abklären.

  17. * Dieter Wallenstein sagt:

    Hallo, ich habe ein Nebengebäude welches zur Hofstelle gehört, ca. 10 m vom Wohnhaus entfernt. Gilt die Förderung auch für dieses Gebäude oder muss ein direkte Verbindung bestehen?

    • e-mobileo sagt:

      Laut Förderkriterien muss sich das Gebäude in Ihrem Besitz befinden und von Ihnen bewohnt sein. Ob Sie die Förderkriterien in diesem Spezialfall erfüllen, müssten Sie mit dem Fördergeber abklären.

  18. M. Baumann sagt:

    Was, wenn der PKW aufgrund einer selbständigen Tätigkeit (Einzelunternehmer) als Gewerbeleasing läuft (da auch privat genutzt, entsprechend dem geldwerten Vorteil versteuert). PV, Speicher und Wallbox wären privat. Ebenso wie das EFH als selbstgenutztes Familienheim.

  19. Dirk R. sagt:

    Zu folgender Frage:
    Kann die Förderung KfW 442 mit anderen Förderungen kombiniert werden?
    schrieben Sie:
    Nein. Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.
    Sie meinten damit andere KfW Förderungen? Spezielle Stadt/Gemeinde/Bundeslandförderungen sind unabhängig davon?

  20. Birgit P. sagt:

    Wie liegt der Fall, wenn ich bereits ein Angebot über alle Komponenten habe, dies angenommen wurde, aber die Prüfung der technischen Voraussetzung noch aussteht, welche dann entscheidend darüber ist, ob die Installation der Komponenten überhaupt durchgeführt werden kann?
    Soll heißen, wir haben uns beraten lassen, den Vorschlag für gut befunden und angenommen, aber eine abschließende Entscheidung des ausführenden Betriebes steht noch aus, ob die geplante Anlage überhaupt technisch machbar auf unser Dach gebracht werden kann.

    • e-mobileo sagt:

      Das ist eine sehr interessante Detailfrage. In den Förderrichtlinien wird der Zeitpunkt auf die “Bestellung” bezogen. Ob Sie sich in Ihrem Fall dennoch für die Förderung qualifizieren, müssten Sie direkt mit der KfW abklären.

  21. Yves D. sagt:

    Zum Zeitpunkt der Beantragung darf noch keine PV Anlage vorhanden sein. Gilt dies auch für bereits vorhandene “Balkonkraftwerke”?

    • e-mobileo sagt:

      Die Frage ist, ob sich die Formulierung der KfW in den Förderrichtlinien auf exakt die zu installierenden Komponenten bezieht (DIE zu installierende PV-Anlage darf noch nicht vorhanden sein), oder allgemein zu verstehen ist (KEINE PV-Anlage darf vorhanden sein). Hier besteht tatsächlich noch Bedarf, dies nachzuschärfen und sobald wir Bescheid wissen, wird der Beitrag entsprechend aktualisiert.

  22. Dirk R. sagt:

    Ich habe seit Februar 2023 einen FORD Kuga Plug in Hybrid als Jahreswagen gekauft. Habe vor eine komplette Anlage installieren zu lassen mit Speicher etc. Wäre so etwas evtl. Förderbar?

  23. Stefan Schneider sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich besitze schon eine kleine pv anlage. 10 Jahre alt.
    Möchte aber eine 2. Anlage errichten ca. 14kwp mit Speicher und wallbox. E auto ist bereits bestellt. Kann ich in diesen Fall die Förderung nutzen.

    • e-mobileo sagt:

      In der Beschreibung der Förderung findet sich der Absatz “Sie besitzen zum Zeit­punkt des Antrags noch keine der Komponenten und haben diese noch nicht bestellt.” Ob damit auch bestehende PV-Anlage gemeint sind, geht daraus leider nicht hervor. Bitte treten Sie diesbezüglich am besten direkt mit der KfW in Kontakt.

  24. Claudia sagt:

    Hallo ,
    wir haben ein Haus gekauft welches wir mit PV , Speicher und Wallbox ausstatten wollen.
    Ein E-Auto ist vorhanden. Allerdings werden wir erst Mitte Oktober das Haus vom Verkäufer übernehmen. Ist eine Beantragung trotzdem im September möglich ? Angebote für das Bauvorhaben sind da.
    Danke im voraus für die Antwort

    • e-mobileo sagt:

      Das Gebäude muss sich in Ihrem Eigentum befinden und von Ihnen bewohnt werden. Ob Sie in Ihrem Einzelfall die Förderkriterien erfüllen, kann Ihnen leider nur der Fördergeber selbst sagen. Am besten setzen Sie sich gleich direkt mit der KfW in Verbindung.

  25. Silke Becker sagt:

    Ich bin kurz vor Abschluss einer PV Anlage mit wallbox und Speicher für unser EFH. Die Genehmigung des Netzbetreibers habe ich schon beantragt ist aber noch offen. Kann ich die Förderung in Anspruch nehmen?

  26. Andreas S. sagt:

    Hallo,
    ich habe letzten Monat eine PV-Anlage mit Speicher und Wallbax bestellt. Noch ist nichts installiert. Kann ich die Förderung auch beantragen?

      • Andreas S. sagt:

        Hallo,
        Der Auftrag erfolgte zwar bereits aber die Komponenten sind noch nicht bestellt. Der Auftrag kann storniert werden. Lediglich die Anmeldung beim Netzbetreiber ist erfolgt. Kann ich die Förderung beantragen, wenn ich nach dem 26.09. einen neuen Auftrag erteilen?

        • Ingo sagt:

          Das würde mich auch interessieren.
          Kann man einen erst kürzlich erteilten Auftrag für PV/Speicher/Wallbox stornieren, Antrag stellen und dann Auftrag neu vergeben?
          eAuto hätten wir ohnehin erst ab Oktober.

  27. Sönke Voss sagt:

    Wird die Anlage auch gefördert, wenn sie im Handel beschafft, in Eigenleistung montiert und die Elektroinstallation von einer Fachfirma übernommen wird.

    • e-mobileo sagt:

      Der Auszug aus der Förderbeschreibung besagt: “Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden”. Ob, und wie Eigenleistungen gefördert werden können ist nicht festgehalten. Idealerweise wenden Sie sich mit dieser Frage gleich direkt an die KfW.

  28. Kerstin Scherbaum sagt:

    Hallo, es sollen alle 3 Komponenten neu angeschafft werden, ich bin Eigentümerin des Hauses, aber nur mein Sohn (24) und meine Mutter (82) leben in dem Haus, ich selbst wohne woanders. Mein Sohn besitzt ein gewerblich geleastes E-Auto. Habe ich Anspruch auf Förderung?

    • e-mobileo sagt:

      Bei Ihnen handelt es sich um eine spezielle Situation, die im Fördertext unserer Meinung nach nicht abgebildet ist. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich direkt an die KfW wenden.

  29. Rühmland sagt:

    Kann ich für die Errichtung der Anlage auch Materialrechnungen einreichen, wenn ich z.B. den Aufbau der PV-Anlage in Eigenleistung durchführen will?

  30. Bernd sagt:

    Im Moment gilt ja auch noch das Förderprogramm des Bundes, welches die Erlassung der Mwst. auf alle Komponenten einer PV Anlage beinhaltet. Gilt dies auch weiterhin und in Kombination mit der Förderung 422 der Bafa? (liegt da eventuell eine Doppelförderung vor, die wiederum nicht möglich ist?)

    • e-mobileo sagt:

      Vielen Dank für Ihre Frage, die natürlich auch viele andere betrifft. Leider liegen uns zu dieser Kombinationsmöglichkeit noch keine Informationen vor. Sobald wir von der KfW Details dazu erhalten haben, werden wir diese gerne im Beitrag oben ergänzen.

  31. Martin B sagt:

    Ich bin Eigentümer eines selbstgenutzten EFH, welches nun mit PV, Speicher und einer Wallbox ausgestattet werden soll. Ein E-Auto ist bestellt. Das E-Auto wird privat genutzt, aber auch aufgrund meiner selbständigen Tätigkeit geschäftlich. Es handelt sich formal um ein Gewerbeleasing mit 0,5% Regelung (wegen privater Nutzung).
    Entspricht das E-Auto durch die Privatversteuerung den Vorgaben (wegen Gewerbeleasing)?

    • e-mobileo sagt:

      Ob eine betriebliche Nutzung des E-Autos ein Problem darstellt, könne wir leider nicht sagen, da es in den offiziellen KfW-Unterlagen noch keine Informationen dazu gibt. Wir werden diese aber an dieser Stelle veröffentlichen, sobald wir Details zur Fahrzeugnutzung haben.

    • K. Adler sagt:

      Durch die Wahl der 0,5% Versteuerung haben Sie Ihr Auto zum Betriebsvermögen zugerechnet. Sprich das finanzamt er kennt eine betriebliche Nutzung über 50% pauschal an. Daher also leider vermutlich keine Förderung. Lösung für uns alle: einfach für unter 100 € ein günstiges E-Auto privat für 12 Monate lesen und notfalls einfach stehen lassen ..

  32. Peter Witte sagt:

    Ich habe bereits eine PV Anlage mit Speicher, die den Ansprüchen genügen würde. Ein e-Auto ist auch vorhanden, nur noch keine Wallbox. Kann die auch als Einzelkomponente gefördert werden? Oder habe ich einfach Pech gehabt, weil ich die Energiewende zu einer Zeit vollzogen habe, zu der es kein Förderung gab?

    • e-mobileo sagt:

      Entsprechend der Förderkriterien darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch keine der Komponenten vorhanden sein. Für weitere Informationen müssten Sie sich bitte direkt mit der KfW in Verbindung setzen.

  33. Christoph Weis sagt:

    Ist bekannt, wie lange man nach der Antragstellung Zeit hat, die Vorhaben zu verwirklichen? Da wir die Photovoltaikanlage im Zuge einer grundlegenden Dachsanierung verwirklichen würden, kann das Vorhaben insgesamt länger als 12 Monate dauern.

    • e-mobileo sagt:

      Das Merkblatt der KfW zur Förderung ist hier relativ klar: “Innerhalb von 24 Monaten ab Zusage der KfW, aber spätestens sechs Monate nach dem Datum der letzten Rechnung weisen Sie die vollständige Durchführung des Vorhabens nach. Sollten Sie diesen Termin nicht einhalten, verfällt der Zuschuss und kann nicht mehr ausgezahlt werden. Das Einreichen der Nachweise wird ab März 2024 möglich sein. Wurde die letzte Rechnung zur Durchführung Ihres Vorhabens vor März 2024 ausgestellt, müssen Sie den Nachweis bis Ende August 2024 einreichen.”

  34. Robert Janus sagt:

    Guten Tag,

    Eine Frage hat sich leider noch nicht geklärt:

    Gilt die Förderung auch für Firmenfahrzeuge in Privater Nurtung.

    Viele Geüße
    Robert Janus

    • e-mobileo sagt:

      Vielen Dank für Ihre Frage. Obwohl die gemischte Nutzung eigentlich viele betrifft, findet sich in den KfW-Unterlagen (noch) keine Information dazu. Ob diese Art der Nutzung förderfähig ist, werden wir hoffentlich in den nächsten Tagen/Wochen herausfinden. Die Info dazu teilen wir dann gerne hier an dieser Stelle.

  35. Margarete S. sagt:

    Ich fahre als Gesellschafter-Geschäftsführerin einer kleinen GmbH seit Juni 23 ein Elektroauto. Das Auto ist auf die Firma (die GmbH) zugelassen und wurde auch von dieser gekauft.
    Die Anlage Wallbox, Speicher, PV-Anlage würde ich vollumfänglich privat kaufen und im privaten Wohngebäude einbauen lassen. Wird diese Konstellation gefördert.

    • e-mobileo sagt:

      Bei vielen Interessenten ist ein dienstliches bzw. betriebliches E-Auto vorhanden. Leider geht die KfW auf diesen Fall nicht explizit ein. Wir hoffen, dass diesbezüglich demnächst Informationen veröffentlicht werden und stellen diese dann hier an dieser Stelle zur Verfügung.

  36. Dagmar sagt:

    Habe Anfang August eine PV-Anlage + Speicher 5 kw und Wallbox installieren lassen. E-Auto noch nicht vorhanden. Wenn ich jetzt ein E-Auto bestelle bzw. kaufe geht das. Wäre das evtl. Förderbar?

  37. A. Storcks sagt:

    Hallo.
    Wird zusätzlich zu den Komponenten (Wallbox, Speicher und PV) auch die Installation gefördert? Und wenn ja, wie sieht hier die Förderung aus?
    Schönen Gruß

  38. Bernd S. sagt:

    Hallo,
    Wir haben dieses Jahr das alte Haus meiner Eltern übernommen und angefangen es zu sanieren. Das Haus soll auf uns übertragen werden, was noch nicht geschehen ist. Wer muß den Antrag stellen meine Eltern oder ich? Notartermin ist November 2023.

  39. Tim Bachmeier sagt:

    Hallo,
    Ich möchte eine neue PV Anlage inkl. Wallbox und habe ein Firmen E-Auto bestellt.
    Kann ich die Förderung bekommen?

    Vielen Dank.

      • uwe sagt:

        Im Merkblatt der KfW steht: “Ein Elektroauto muss auf die antragstellende- oder eine andere zum Haushalt gehörende Person zugelassen sein.” Das würde meines Erachtens Firmenwagen ausschließen

  40. S.Zwiener sagt:

    Ich habe bereits im August 2021 eine Wallbox bei der Kfw gefördert bekommen. Diese aber anfang dieses Jahres wieder privat verkauft.
    Gründe hierfür waren :
    1. Sehr hohe Stromkosten der Stromanbieter für private Haushalte 0,42€ und gleichzeitiger guter Wohnortnahen Ladesäulen bei Aldi, Lidl etc für 0,29€ pro kwh.
    2. Bei der Überlegung einer PV Anlage aufs Dach instalieren zu lassen, äußerten verschiedene Firmen Bedenken, dass meine vorhandene Wallbox nicht mit ihren verbauten systemen kommunizieren kann (Sunny Home Manager)

    Meine Frage wäre jetzt!
    Kann ich die neuen Fördermöglichkeiten beantragen (inkl. Förderung einer neuen Wallbox)?
    Der Verkauf der Alten war erst nach Ablauf des 1 Jahres.

    • e-mobileo sagt:

      In dieser Lage befinden sich mehrere private Haushalte, aber wir haben leider (noch) keine Details dazu, ob eine Förderung in diesem Fall möglich ist. Sobald wir mehr wissen, wird der Beitrag oben entsprechend erweitert!

  41. M. Stagge sagt:

    Hallo,
    ich möchte alle Komponenten (PV-Module, Batterie, Wallbox) bei Händler einzeln kaufen und alleine montieren. Der Anschluss (mit Rechnung) erfolgt durch einen zertifizierten Elektriker. Bei Anschluss der Anlage haftet der Elektriker sowieso für alles.
    So wurde meines erste Anlage in Betrieb gesetzt.
    Die Frage wurde bereits ähnlich gestellt. Gibt es zwischenzeitlich neue Infos.
    Von der Kfw wird man eher schwierig (Belastung) eine Info bekommen.

    • e-mobileo sagt:

      Diese Frage betrifft eine große Anzahl an Privathaushalten und wir hoffen, dass die KfW demnächst dazu Stellung nimmt bzw. wir genauere Infos dazu erhalten. Wir werden diese natürlich umgehend hier veröffentlichen!

  42. Johannes S. sagt:

    Ich habe bereits eine 5 kW-PV und eine mit 900 € geförderte Wallbox. Ich möchte die PV um 10 kW erweitern und einen Speicher und eine Wallbox für ein weiteres E-Fahrzeug installieren. Wäre das förderfähig?

    • e-mobileo sagt:

      Viele Haushalte stehen vor einer ähnlichen Situation, aber leider gibt es in den Förderunterlagen kein explizites Statement dazu. In diesem Fall hilft es leider nur, direkt beim Fördergeber nachzufragen.

  43. Wolfgang Jahn sagt:

    Photovoltaikanlage mit knapp über 500kW und Speicher über 500kWh werden Bestellt
    E-Auto ist ausgesucht, citroen c-zero aber gebrauchte bidirektionale Wallbox, da keine bidirektionale Wallbox für dieses Fahrzeug förderfähig.
    Kann trotzdem förderung für Photovoltaik und Speicher beantragt werden?
    Falls nicht. Was ist, wenn eine förderfähige Bidirektionale Wallbox bestellt wird, die nicht zum bestellten Fahrzeug passt?

  44. Ludger P. sagt:

    Wie alt darf das E Auto sein? (Reines E Auto) ? 1Jahr oder vielleicht schon 10 Jahre alt?
    Zu wann kann man mit mehr Infos rechnen?
    Darf / muss ich schon Angebote einholen um den Antrag möglichst schnell ausfüllen zu können?

    • e-mobileo sagt:

      Zu den Eigenschaften des E-Autos stehen uns leider keine detaillierten Informationen zur Verfügung. Wir werden aber bei der KfW nachfragen und die Infos dazu hier veröffentlichen.

  45. Ludger Pille sagt:

    Wie alt darf das E Auto sein? (Reines E Auto) ? 1Jahr oder vielleicht schon 10 Jahre alt?
    Zu wann kann man mit mehr Infos rechnen?
    Darf / muss ich schon Angebote einholen um den Antrag möglichst schnell ausfüllen zu können?

    • e-mobileo sagt:

      Ob und welche Rolle das Alter des E-Autos spielt, können wir leider nicht sagen. Die KfW erwähnt den Begriff E-Auto eher allgemein in den Fördertexten. Im Zweifelsfall bitte direkt beim Fördergeber nachfragen!

  46. Sabine sagt:

    Zählt eine Garage auch zum Wohneigentum? Ich würde die PV-Anlage aufgrund der besseren Sonnenausrichtung gerne auf meiner ans Haus angebauten selbstgenutzten Garage installieren lassen.

  47. Jo sagt:

    Hallo,
    wir wollen 2024 ein Garage bauen und darauf eine PV-Anlage montieren.
    Bekommt man dafür den Zuschuss?
    Ab wann muss man im Besitzt des E-Autos sein?
    Wir wollen nicht leasen und haben noch keines.
    Wann ist der späteste Zeitpunkt zur Einreichung der Rechnungen?
    Gib es Prognosen wie das 442 angenommen wird?
    Muss man auch davon ausgehen, dass man nicht zum Zuge kommt?
    Danke und viele Grüße
    Jo

  48. TR sagt:

    Ich besitze bereits eine PV-Anlage, einen Speicher und eine Walbox.
    Durch den Neubau eines Carports möchte ich dort eine NEUE PV-Anlage, einen Speicher und eine Walbox installieren. Ist dieses laut kfw-Zuschuss 442 förderfähig? Oder ist es nicht förderfähig, weil ich bereits eine Anlage besitze?
    Vielen Dank für die Rückmeldung

  49. TR sagt:

    Wie ist dieser Satz zu interpretieren?

    “Für den Erhalt der Förderung ist es erforderlich, dass alle drei Komponenten noch nicht
    vorhanden sind und fabrikneu beschafft werden.”

    Heißt, es darf keine der drei Komponenten bspw. eine Wallbox installiert sein? Oder darf die Wallbox welche im Rahmen der Förderung installiert wird noch nicht vorhanden/gekauft sein?

    Bei ersteren, wäre das ein Ausschluss für alle Elektroautofahrer mit Eigenheim, welche bereits eine Wallbox für ihr Auto gekauft haben. Das wäre absoluter Blödsinn. Dann fahre ich schön weiter mit meinem Atom und Kohlestrom durch die gegend.

  50. uwe sagt:

    Für Besitzer eines Firmen- oder Dienstwagen ist die dann wohl leider nicht drin… Der Wagen muss laut Merkblatt auf eine “privat” zugelassen sein… schade, mal wieder nur halb gesprungen.

  51. Carsten sagt:

    Ich habe bereits eine (mit 900EUR) geförderte Wallbox, reines E-Auto, Einfamilienhaus auf meinen Namen, identisch zum Auto. Wenn ich nun alle Komponenten (PV,Speicher und eine weitere Wallbox) gemeinsam kaufe, erfülle ich dann die Voraussetzungen für die Förderung?. Formal lt. Vorabcheck ja oder ist es nicht zulässig, wenn man eine neue Wallbox bestellt?-Das gibt der Vorabcheck eben nicht her. VG

    • e-mobileo sagt:

      Bezüglich der Kriterien die das E-Auto betreffen liegen uns leider keine exakten Informationen vor. Die KfW verwendet nur den allgemeinen Ausdruck “E-Auto” in Ihren Fördertexten.

  52. Angela Rosin sagt:

    Ist dieFörderung auch für jeden einzelnen Eigentümer einer WEG aus nur zwei Wohneinheiten möglich, wenn die beiden Eigentümer die Dachfläche unter sich nach Miteigentumsanteilen/Expostion einvernehmlich aufteilen und beide Eigentümer ihre Wohnungen selbst bewohnen?
    Sollte die Aufteilung der Dachfläche notariell in die Teilungserklärung aufgenommen werden für den Fall, dass ein Eigentümerwechsel stattfindet?

  53. Rudolf M. sagt:

    Ich besitze ein Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen und bisher ohne jegliche PV-Anlagen, in der EG-Wohnung wohne ich selbst, meine Tochter wohnt mit Familie in der DG- Einliegerwohnung, also eine Vermietung an nahe Angehörige.
    Ich möchte zwei PV-Anlagen errichten, die für mich entsprechend komplett mit Speicher und auch mit Wallbox und dafür eine Förderung beantragen. Ist das förderfähig?

  54. Björn sagt:

    Guten Tag,

    wir haben seit 2015 eine PV Anlage und würden diese nun durch eine NEUE PV Anlage inkl Speicher und Wallbox ersetzen.

    Frage: Sind wir förderberechtigt, da wir ja bereits mit der alten Anlage (die vom Netz genommen wird) registriert sind?

    Mit freundlichen Grüßen

    Björn

    • e-mobileo sagt:

      Das ist eine häufige Frage, auf die wir leider keine eindeutige Antwort geben können, da die Unterlagen der KfW diesbezüglich nicht eindeutig sind. Wir hoffen aber, diesbezüglich bald konkrete Details zu haben, die wir an dieser Stelle veröffentlichen werden.

  55. Karsten Rolli sagt:

    Ich möchte eine neue PV, Wallbox und Speicher kaufen. E-Auto ist vorhanden.

    Erhalte ich die Förderung obwohl ich schon eine PV und eine Wallbox habe?

    • e-mobileo sagt:

      Darauf können wir leider (noch) keine klare Antwort geben, da die KfW auf diese Frage in den Förderunterlagen nicht eindeutig eingeht. Wir hoffen aber, dass hier bald Klarheit herrschen wird.

  56. Uli S. sagt:

    Die Anforderung besagt, dass alle 3 Komponenten zeitgleich angeschafft werden müssen. Heißt dies dann auch dass die Komponenten nur von einem Anbieter sein können? Oder kann man beispielsweise die PV Anlage von einem Fachbetrieb installieren lassen und die Wallbox bei einem anderen ?

    • e-mobileo sagt:

      Die Situation, dass unterschiedliche Komponenten bei unterschiedlichen Anbietern bestellt werden ist nichts Ungewöhnliches. Leider findet sich dazu aber im Fördertext keine klare Aussage und die Antwort ist offen. Vielleicht kann Ihnen die KfW direkt weiterhelfen …

  57. Micha sagt:

    In den Richtlinien steht keine Kombination mit anderen Fördermittel möglich. Gilt dies auch für den Bafa Zuschuss beim Neuerwerb eines Elektro Fahrzeugs?

    • Claus Peter sagt:

      Beim Zuschussantrag mussten Daten zur Größe der PV Anlage (z.b 10 kwp) und des Speichers (z.B 12 Kw) sowie der Qualität der Wallbox (zB bidirektional) gemacht werden. Auf dieser Basis wurde der Zuschussbetrag ermittelt. Kann ich die Anlage (z.B. 9 kwp) und den Speicher (zB 9 kw) kleiner dimensionieren als zunächst beantragt und ggf eine Wallbox die nicht bidirektional lädt installieren ohne die Zusage insgesamt zu verlieren sodass es am Ende nur auf den Verwendungsnachweis ankommt.

  58. Christoph Hardt sagt:

    Wird auch eine Neuanlage aus allen drei Komponenten gefördert, wenn bereits eine (nicht geförderte) PV-Anlage mit Speicher vorhanden ist? Meine ist derzeit zu klein, um PKW zu laden. Daher würde ich gerne eine neue Zweitanlage beantragen.

    • e-mobileo sagt:

      Darauf haben wir leider noch keine konkrete Antwort, aber andere Benutzer haben bereits kommentiert, dass dies leider nicht den Förderkriterien entspricht. Bitte im Zweifelsfall direkt mit der KfW in Kontakt treten!

  59. Wolfgang sagt:

    Auf der Seite der KfW wurden nun erste FAQs eingestellt. Eine besagt:

    Um eine Förderung zu erhalten, müssen alle drei Komponenten – die Lade­station, die Photovoltaik­anlage und der Strom­speicher – erstmalig fabrikneu
    unbenutzt und ungebraucht angeschafft werden.

    Wenn sie bereits einzelne Komponenten besitzen, ist eine Förderung nicht möglich.

    Der Hinweis „erstmalig“ ist hier von Bedeutung, d.h. wenn man schon eine Wallbox hat, so erhält man anscheinend keine Förderung. So zumindest meine Interpretation. Verstehen muß man dies nicht, denn wer ein 100% E-Auto hat, der hat auch eine Wallbox.

      • Horst sagt:

        Hallo da kann ich nicht ganz zustimmen. auf der Seite der KfW gibt es die Rubrik Fragen und Antworten und da steht folgendes drin.

        Häufige Fragen
        Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.

        Ich besitze bereits eine Ladestation, ist eine Förderung möglich?
        Ja, wenn Sie eine fabrikneue

        Ladestation kaufen, die in der Liste der förder­fähigen Lade­stationen geführt ist. Für die bereits vor­handene Lade­station ist keine Förderung möglich.

        Ich verstehe das so, ich kaufe mir eine Neue und ich habe den Anspruch.

        • e-mobileo sagt:

          Ja, diese Information wurde erst vor einigen Stunden in der Rubrik “Häufige Fragen” auf der Website der KfW 442 hinzugefügt. Offenbar gab es auch bei der KfW viele Nachfragen diesbezüglich.

          • Wolfgang sagt:

            Stimmt, hier wurden heute die Fragen und Antworten angepaßt/erweitert. Gestern habe ich persönlich noch bei der KfW angerufen und die Mitteilung erhalten „wenn schon eine Wallbox vorhanden ist, so ist die Förderung ausgeschlossen, auch wenn sie eine neue kaufen“. Hier wurde anscheinend im positiven Sinne nachjustiert, was auch gut ist

  60. Bernd Kretzschmar sagt:

    Ich würde gerne die Förderung in Anspruch nehmen. Allerdings verfügt mein Reihenhaus nicht über einen eigenen Stellplatz. Das zu ladende Auto würde also auf der Straße vor dem Haus stehen. Ist diese Konstellation förderfähig?

  61. K. Adler sagt:

    Muss das E-Auto zum Zeitpunkt des Antrags schon vorhanden/bestellt sein? Bzw. ist hier auch die Anschaffung eines gebrauchten E-Autos möglich?
    Wir besitzen noch kein E-Auto, ist es also möglich sich die nächsten Monate ein gebrauchtes E-Auto zuzulegen, wäre dieser Fall dann auch förderfähig?

  62. N.Schultz sagt:

    Wallbox vorhanden.
    Alle anderen Kriterien werden erfüllt.
    Wallbox nachträglich fördern ist nicht
    nötig. Kann ich trotzdem Antrag stellen und die restlichen Komponenten werden gefördert?

  63. J.Ruff sagt:

    Kann ich ein günstiges gebrauchtes e-Auto (z.B. BMW i3, oder VW e-up) kaufen um auf die schnelle die Bedingung “E-Auto vorhanden” zu erfüllen ?

    • e-mobileo sagt:

      Ob das E-Auto neu sein muss oder gebraucht sein kann, geht aus den Förderunterlagen leider nicht hervor. Wir hoffen aber, dass es dazu bald ein Statement seitens der KfW geben wird.

  64. W. Conrad sagt:

    Ein Leasingvertrag muss mindestens 12 Monate und somit auch genau 12 Monate vorhanden sein. Wie verträgt sich das mit der Klausel, dass das E Auto mindestens 3 Jahre lang an dieser Anlagenkombination geladen werden muss?

  65. Bachert Frank sagt:

    Hallo ich habe eine kleine Frage
    Wir haben vor 2 Jahren 2 walboxen von der kfw gefördert bekommen.
    Ist es mit dem neuen förder Programm möglich Solar Speicher zu fördern??

  66. Klaus Thurn sagt:

    Guten Morgen, in ihrem Bericht steht, dass die Installation durch ein Fachunternehmen auch gefördert wird. Ist dies eine Voraussetzung, dass dies durch ein Fachbetrieb durchgeführt wird oder reicht es auch aus die Rechnungen für die Hardware einzureichen, wenn man die Installation selbst durchführt?

    • e-mobileo sagt:

      Gemäß Fördertext muss das Fahrzeug auf den Antragssteller oder eine bei ihm im Haushalt lebende Person zugelassen sein. Falls dieses Kriterium erfüllt ist, kommt auch ein Leasing-Fahrzeug in Frage.

  67. Leo Bedebk sagt:

    Wird auch gefördert wenn ich die Anlage als Privatmann selbst beschaffe und montiere? Nur der Anschluß wird von einem Fachunternehmen erstellt.

  68. Mario Kraft sagt:

    Hallo zusammen,
    Erst einmal danke an die “Verantwortlichen” für diese tolle Plattform.
    Ich hätte eine Frage die so noch nicht gestellt wurde. 500 Millionen Euro sind für das Programm eingeplant und bis zu rund 10000€ können gefördert werden. Nach ca. 50.000 Anträgen wird der Fördertopf ausgeschöpft sein. Hat hier jemand eine Idee wann das sein wird? Anders gesagt wie schnell muss man womöglich den Antrag stellen um nicht zu spät zu sein.
    Bin extrem auf Antworten gespannt.
    Liebe Grüße an Euch alle da draußen 😉
    Gruß Mario

  69. R* sagt:

    Hallo,
    ich habe bei einem Gewinnspiel einen Elektro-Mini für drei Jahre gewonnen. Dieser ist jedoch auf das Unternehmen, welches das Gewinnspiel angeboten hat, zugelassen. Liege ich richtig in der Annahme, dass somit eine Förderung nicht möglich ist?

  70. Belice sagt:

    Hallo,
    Kann ich mir auch einen gebrauchten Elektroauto kaufen und die Anlage bestellen. Bekomme ich dann die Förderung? Oder sollte das Erstzulassung sein?

  71. Dietrich sagt:

    Guten Tag,

    Ich habe ein Angebot für eine Anlage mit 10KwP Modulen und 10 KW Akkus vorliegen ohne Einbau für ca. 12.000 €.

    Wenn ich die Anlage selber einbaue und nur Anschlüsse durch einen Fachbetrieb machen lasse.
    Wäre dieses mit der maximalen Summe förderfähig?

  72. S. Knopf sagt:

    Ich verstehe es nicht ein leasingfahrzeug, was mann nach 1 oder 2 Jahren abgeben kann wird gefördert, aber mein Plug-In Hybrid den ich zu 90-95 % elektrisch fahre und den selben Jährlichen Stromverbrauch habe wie ein E Auto nicht. Das ist mal wieder richtig fair. Ich verstehe das alles nicht

  73. Natalie Zacher sagt:

    Warum muss ein E-Auto schon bei Antragstellung (ab 26.09.) vorhanden sein? Wer kauft ein E-Auto, wenn er nicht sicher weiß, dass sein Antrag bewilligt wird. Warum reicht es nicht, wenn man mit Installation der PV-Anlage, Akku und Wallbox nachweist, dass man gleichzeitig ein E-Auto neu gekauft bzw. geleast hat?
    Wollte Deutschland nicht den Bestand von E-Autos erhöhen? Also volles Risiko für potentielle neue Käufer von einem neuen E-Auto oder anderst gesagt, es ist nur risikolos für Antragsteller die bereits ein E-Auto besitzen. Wo ist da die Gleichbehandlung?

    • Martin sagt:

      Eine verbindliche Bestellung des E-Autos reicht doch auch aus.
      Es soll halt nur PV gefördert werden, wenn diese Anlage (auch) zum laden des E-Autos genutzt wird.

  74. Andreas Luz sagt:

    Wir bauen im kommenden Jahr neu. Im Juni könnte ein PV-Anlage mit Speicher und Wallbox installiert werden, im September können wir einziehen. Ist die Anlage förderfähig, da wir zum Abrechnungszeitpunkt das Haus bereits bewohnen, oder muss bereits bei Antragstellung das Haus bewohnt werden?

  75. Stefanie Stahl sagt:

    Bekommt man die Förderung auch wenn Mannheim Leasing Vertrag abgeschlossen hat das Auto aber erst im Dezember 23 bekommt?
    Wir wollen eine Solaranlage mit Speicher und Box für 11 kw installieren. Wie hoch wäre die Förderung?

  76. Franz K. sagt:

    Guten Tag,
    wird bei der Förderung der PV-Anlage mit Nachkommastellen gerechnet?
    Bsp.: 6,8kWp = 600*6,8 = 4.080 EUR oder gibt es hier nur 600*6 = 3.600 EUR wie in vielen Beispielen beschrieben.

  77. Manfred sagt:

    beabsichtige demnächst eine Anschaffung einer PV Anlage. Wohne in meinem Haus mit meinem Sohn der einen Vollelektrisches eAuto hat. Es ist auf Ihn angemeldet. Gleiches Haus, gleiche Adresse. Zählt das für die Förderung?

    • Thomas sagt:

      Hallo, das steht in den FAQ der KfW:
      Wichtig ist, dass Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person das Elektro­auto für mindestens drei Jahre nutzen. Sie können das Elektro­auto in dieser Zeit wechseln. Wichtig ist, dass es sich weiterhin um ein Elektro­auto handelt und dieses auf ein Haushalts­mitglied zugelassen ist.

      Die drei Jahre Nutzungs­dauer zählen ab dem Zeit­punkt der Inbetrieb­nahme des Gesamtsystems. Sollte das Elektro­auto erst danach auf Sie oder ein Haushalts­mitglied zugelassen werden, zählen die drei Jahre ab dem Zeit­punkt der Zulassung.

  78. Martin sagt:

    Frage, was ist wenn ich mir Anfang des Jahres ein gebrauchtes E-Auto gekauft habe und der Vorbesitzer für dieses Auto eine (BAFA) Förderung erhalten hat.
    Kann ich trotzdem die KFW 442 Förderung erhalten?
    Was wohl nicht geht, wenn ich (Bsp) Anfang des Jahres ein E-Auto gekauft habe, die Bafa Förderung i.H.v.4500 Euro erhalten habe. Dann kann ich NICHt die KFW 442 in Anspruch nehmen.

  79. Claus H. sagt:

    Kann die Förderung auch beantragt werden, wenn die Anlage über 20 Jahre gemietet wird? Wie wären dann die Auszahlungsmodalitäten? z.B. Enpal bietet ihre Anlagen id.R. zur Miete an.

  80. Gerald Dierkes sagt:

    Hallo, muss das E-Fahrzeug schon beim Antrag vorhanden sein oder reicht es wenn zum Zeitpunkt der Einreichung von Rechnungen und Unterlagen (also nach Installation aber vor Auszahlung des Fördergeldes) ein E-Fahrzeug zugelassen ist?

  81. Thomas sagt:

    Hallo, ich habe vor, zu meiner jetzigen Anlage eine Parallelanlage aufzubauen mit den für dieses Programm erforderlichen Komponenten. Muss diese Anlage zwingend von EINEM Fachbetrieb aufgebaut werden? Bei mir wären zwei Fachbetriebe dabei, da der Dachdecker die Module legen würde und der Elektriker den Anschluss. Müssen die Module über einen Fachhändler gekauft werden oder kann ich die privat im Netz bestellen? Danke!

  82. Thomas sagt:

    Hallo zusammen, folgende Frage: Ich besitze derzeit noch kein E-Auto, würde aber eines leasen, WENN der Förderantrag positiv beschieden wird. Reicht es für die Förderung den Leasingvertrag erst nach dem Antrag zu erstellen?

  83. Hubert sagt:

    Warum ist ein sep. Speicher zwingend vorgesehen, wenn ich eine Wallbox für bidirektionales Laden in der Förderung beantrage und somit mein Elektroauto als Speicher nutze?

  84. Thomas Löbbert sagt:

    Kann die BAFA-Förderung für Leasing E-Autos beantragt werden und zusätzlich die KFW Förderung zusätzlich in Anspruch genommen werden!

  85. Js sagt:

    Inwieweit darf die später installierte Anlage vom Angebot abweichen? Z. B. Bidirectionale Box noch nicht verfügbar/anbietbar, kleinerer Akku als beantragt.
    Vielen Dank

    (warum sollte die bafaförderung des Autos verboten sein???)
    Und…
    Dürfte ein jetzt privates e Auto, im nächsten Jahr ins Betriebsvermögen rutschen durch Nutzung dann über 50%??

  86. Rademacher sagt:

    Gilt die Förderung auch für einen Nebenwohnsitz und das Auto ist auf den Hauptwohnsitz angemeldet. Das Auto ist als selbständiger für die Praxis und privat in Anwendung

  87. Ulf Haverkämper sagt:

    Hallo,
    Wir haben eine Arztpraxis. Unser E Auto ist mit Gewerbeleasingvertrag angeschafft. Meine Frau steht als Halterin im Brief. Genügt das für die Erfüllung der Kriterien ?
    Vielen Dank

  88. Michael sagt:

    Hallo! Wir haben gerade unser defektes Dach renoviert sodass es jetzt auch Sinn machen würde auch eine PV-Anlage zu installieren. Eigentlich wollten wir sus finanziellen Gründen noch etwas mit der Anschaffung eines e-Autos und einer entsprechenden Wallbox warten. Bei der neuen Förderung wären wir jetzt aber bereit schon ganz kurzfristig (bis zum 26.9.) unser Auto im Sinne der Klimafreundlichkeit zu wechseln… Was ist aber, wenn uns dann aus irgendwelchen Gründen der Zuschuss doch nicht gewährt wird / werden kann? z.B. weil die Fördermittel (500 mio Euro) schon so schnell vergriffen sind etc…

  89. Stefan sagt:

    Die Fördermittel reichen für die ersten rund 50.000 Bewerber (500 Mio im Topf / ca. 10.000 € max Förderung).

    Mich würde interessieren wie viele Haushalte für Förderung potenziell infrage kommen um einzuschätzen wie groß der Andrang sein wird. Das ganze läuft ja nach dem Windhund Prinzip, also wer zuerst kommt malt zuerst.

    Ist der Topf nach wenigen Minuten oder Stunden leer, oder eher nach Tagen?

  90. Gunda Niebuhr sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Mein Ehemann besitzt ein Haus (alleiniger Besitzer), in dem wir, mein Ehemann und ich als Ehefrau, wohnen.
    Zwei weitere sich im Haus befindende Wohnungen sind vermietet.
    Ich besitze ein E-Auto auf meinem alleinigen Namen.
    Erfüllt mein Ehemann trotzdem die Voraussetzungen zur Förderung von 10.200€ des Pakets Wallbox/Solaranlage/Speicher?

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.

    Freundliche Grüße,
    Gunda Niebuhr

  91. Nicole sagt:

    Bei dieser Förderung fallen zwei unsinnige Schwachstellen auf:
    – ein E-Fahrzeug muss bereits bei Antragstellung im Besitz oder bestellt sein. Der Bürger soll also quasi in Vorleistung gehen ohne sicher sein zu können dass die Gelder später auch fließen. Warum reicht es nicht mit den Unterlagen der Installation den Nachweis zu erbringen? Die Förderung gibt bis zu 24 Monate Zeit für die Umsetzung, ich soll aber direkt ein E-Fahrzeug anschaffen, unverständlich.
    – die Liste der förderfähigen Wallboxen ist auch sechs Tage vor Antragstellung noch nicht veröffentlicht, wie soll man wissen ob man die richtige im Angebot hat? Eine spätere Änderung ist nicht gestattet, also auf die Liste warten und den Elektriker drängen eine der dort aufgeführten Wallboxen ins Angebot zu übernehmen, völlig unnötiger Zeitdruck der hier aufgebaut wird

  92. Thomas sagt:

    Guten Morgen,
    Voraussetzung für den Erhalt der Förderung nach KfW 442 ist unter anderem, dass bis zur Antragsstellung z.B. ein reines Kfz-Leasing-Elektro-Fahrzeug verbindlich bestellt ist.
    Frage: Kann für dieses neue Fahrzeug eine zusätzliche staatliche Förderung i.H.v. 4.5000 € (bei Zulassung bis 31.12.2023) beantragt und gewährt werden oder ist dies ausgeschlossen durch die Formulierung, dass Fördermaßnahmen nicht kombiniert werden können?

    Für Ihr Feedback wäre ich Ihnen sehr verbunden.

    Mit freundlichen Grüßen

  93. Andreas sagt:

    Kann ich eine bereits bestellte Anlage (nur Photovoltaik mit Batterie) stornieren und eine Komplettanlage ordern und diese dann fürdern lassen?

    • Gerd sagt:

      wenn ihr Verkäufer dies akzeptiert, ja. Schließlich kann er zusätzlich eine Wallbox verkaufen und wenn er will eine Hundert Euro Stornogebühren von ihnen angeboten bekommen, dann fahren sie immer noch gut oder besser mit der neuen Lösung!

  94. Volker Binding sagt:

    Mein Energieberater sagte, dass eine schon vorhandene Wallbox als Komponente nicht gefördert wird, bei Neuanschaffung von PV und Speicher diese beiden Komponenten aber gefördert würden. Kann das sein? Ist das privat genutzte E-Auto Bedingung, um die restlichen Komponenten gefördert zu bekommen? Und darf ich die Anlage und/oder das Auto auch erst nach Förderzusage bestellen?

  95. Tom sagt:

    Habe ein komplettes Angebot für den Antrag vorliegen. Die angebotene Wallbox steht allerdings nicht auf der Liste der förderfähigen Wallboxen. Ist das beim Antrag schon ein Problem?

  96. Martin sagt:

    Gibt es Abschätzungen wie lange das Programm verfügbar sein wird, ehe der Topf voll ist? Reden wir hier von Tagen oder Monaten/Jahre. Wie schnell wird eine Zusage durch die KFW schätzungsweise erfolgen und kann man ab Antrag die Photovoltaik bestellen oder nach Zusage? Danke

  97. Andreas Luther sagt:

    Hallo, wir beabsichtigen einen PV-Anlage mit W-box , Speicher und ein E-Fahrzeug zu kaufen.
    Für die PV-Anlage mit W-box und Speicher gibt es die Förderung. Beim E-Auto kauf gibt es ja auch eine separate Förderung – bekommen wir die auch zusätzlich ?
    Lg Andreas

  98. Dr. Michael Hoestermann sagt:

    Guten Tag. Ich habe bereits eine Wollbox, diese ist nicht von der KfW gefördert worden sondern privat bezahlt worden. Kann ich nun das ‚Solarstrom für Elektroautos‘ Paket beantragen, dann aber eben ohne dass eine weitere Wollbox gefördert wird? Oder kann ich an diesem Förderprogramm nicht teilnehmen, weil ich bereits eine Wollbox habe? Vielen Dank und beste Grüße, Hoestermann

  99. Björn Goldlücke sagt:

    Kann die Förderung auch in Kombination mit einer NICHT geförderten Wallbox (dann ohne den 600€ Wallbox Teil) gefördert werden. Hintergrund der Frage ist, das die von mir avisierte Lösung mit einer noch nicht auf der Liste zu findenden Wallbox aufgebaut werden soll.

  100. Christina sagt:

    Hallo, mir stellt sich die Frage, wie genau die Angaben im Antrag sein müssen, muss zum Beispiel dieser Hersteller des Speichers bereits genannt werden oder muss auch die Wallbox bereits konkret bezeichnet werden? In den Erklärungen habe ich eigentlich nur gefunden, dass die Größe der Anlage nach Genehmigung nicht erhöht werden darf. Was ist wenn man die Anlage kleiner baut wie genehmigt?

  101. Radosevic sagt:

    Guten Tag! Muss ich einen Ökostromvertrag haben, um die KFW Förderung 442 zu erhalten? Falls ja, könnte ich meinen Tarif wechseln? Freundliche Grüße Dragan Radosevic

  102. Wilfried Schmidt-Habel sagt:

    Ich fahre ein E Auto und habe eine Wollbox, die bereits vor zwei Jahren
    Gefördert worden ist.
    Ich möchte nun eine Fotovoltaik Anlage installieren lassen. Falle ich dann automatisch aus der Förderung 442 raus?

    • Gerd sagt:

      habe ich auch! Einfach weitere Wallbox kaufen und anschließen lassen! Im gleichen Zuschussportal möglich, in der noch die alte Wallboxförderung zu finden ist. Soll jetzt kein Problem mehr sein. Frage ist nur ob man die alte abbaut und verkauft oder die neue zusätzlich verkabelt mit dem entsprechenden Aufwand.

  103. Narkus sagt:

    Hallo,

    Es ist ziemlich schwierig ein System aus einer Hand zu bekommen. Wir haben jetzt ein Angebot für Photovoltaik und Speicher, die wallbox würde eine andere Firma installieren und mit der PV Anlage und dem Speicher verknüpfen. Es wird alles fabrikneu angeschafft und als ein System verbunden, das Vorhaben wird aber von 2 Firmen ausgeführt. Funktioniert das so?

  104. Gerd sagt:

    Frage: Haltedauer der Anlage bzw. der einzelnen Komponenten soll 6 Jahre sein. Sie sollen wahrscheinlich – macht ja Sinn – mit dem Haus verbunden bleiben und das Haus ökölogischer machen.
    Was aber wenn nach 4 oder 5 jahren ein beruflich bedingter, unplanmäßiger Umzug ansteht, oder z.B. der Antragsteller/ Hausbesitzer des Hauses ins Heim, verstirbt o.ä. und das Haus den Eigentümer wechselt, gibt es bei solchen unverschuldeten Ereignissen Probleme, wenn dann vor 6 Jahren die komplette Anlage mitverkauft werden muss, sie verbleibt ja im/am Haus für den Nachfolgebesitzer! ????

  105. Dietrich Dasenbrook sagt:

    In den gennannten Richtlinien für die Förderung ist die “gemeinsame Anschaffung und Installation von Lademöglichkeiten, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher” als Voraussetzung genannt. Heißt das, dass die Anschaffung dieser Komponenten lediglich zum gleichen Zeitpunkt erfolgen muss, oder dass die Installation der genannten Komponenten auch durch den gleichen Handwerksbetrieb zu erfolgen hat?

  106. Christian Thon sagt:

    Hallo,

    kann ich die KFW 442 auch beantragen wenn ich bereits eine PV Anlage besitze und mit der Förderung eine 2. Anlage komplett neu errichte (Module, Wechselrichter, Batterie, Wallbox, E-Leasing Auto)?

  107. Daniela Winter sagt:

    Hallo, grundsätzlich erfüllen wir alle Komponenten (Wallbox, E-Auto, Speicher etc.) einziges Problem wir haben zwei eigengenutze Eigentumswohnungen in einem Haus.
    Von der WEG haben wir die Genehmigung die Photovoltaikanlage zu bauen.
    Zudem haben die anderen beiden Eigentümer noch die Möglichkeit selber zu bauen. Die Dachflächen wurden dementsprechend aufgeteilt. Wir belegen das halbe Dach.
    Warum gilt dann die Förderung nicht?
    Gruß Daniela Winter

  108. Birgit H sagt:

    Bekomme ich die Förderung für die Photovoltaik und den Speicher trotzdem, auch wenn die Wallbox nicht auf der Liste der förderfähigen Ladestationen steht (Huawei AP22N). Würden alles gemeinsam von Huawei einbauen lassen.

  109. Andy L sagt:

    Meine Großmutter (92) ist Hauseigentümerin. Ich besitze das E-Auto. Wir wohnen beide im Haus. Sie könnte die Förderung bekommen, da ich als Haushaltsmitglied ein E-Auto besitze. Ist das korrekt? Was passiert in dem Fall wenn sie in nächster Zeit nach der Bewilligung versterben sollte? Muss die Förderung dann zurück estattet werden?

  110. Andy L sagt:

    Wenn ich eine Leistung von 10,2 kw Photovoltaik beantragt habe und 11 kw Speicher aufgrund eines besseren Angebots aber lediglich 9,5 kw Photovoltaik und 9,5 kw Speicher installieren lasse wird das dann bei der Förderung anteilig verrechnet oder ist der gesamte Antrag unwirksam?

  111. Max M sagt:

    Hallo,
    ich habe es tatsächlich heute Morgen nach stundenlangem Mausklicken und etlichen Logins geschafft, meinen Antrag zu versenden. Zumindest wurde mir das am Ende der Antragsmaske mitgeteilt bzw. angezeigt. Nun habe ich allerdings weder eine Eingangs- bzw. Bestätigungsnachricht per Email bekommen, noch wird unter „mein KfW“ und „Antragsübersicht“ aufgeführt. Nun bin ich mir unsicher, ob der Antrag bei diesem ganzen „Chaos“ heute Morgen versendet bzw. eingegangen ist…?!

  112. Bastek sagt:

    Wird eine neue Anlage gefördert, wenn schon bereits eine installierte Anlage existiert?
    Es soll eine zweite Anlage mit einem Zweiten Speicher und einer Weiteren Ladestation dazukommen um sich selbst noch besser zu versorgen.

  113. Markus sagt:

    Erhält man, wenn man eine Email erhalten hat, dass die Förderung erteilt wirde, noch ein offizielles Schriftstück per Post zugesendet?

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